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Politik
Samstag, 28. März 2009
(Sächsische Zeitung)

Wie funktioniert die Schuldenbremse?

Von Karin Schlottmann, Berlin

Bund und Länder planen eine Kehrtwende in der Haushaltspolitik – allerdings erst ab 2020.

Rund 70 Milliarden Euro müssen Bund, Länder und Gemeinden jährlich allein für Zinsen ausgeben. Bisher gab es keine politische Mehrheit für eine wirksame Begrenzung der Neuverschuldung. Erst die neuen, enormen Kreditbelastungen durch die Konjunktur- und Rettungspakete, die alle Sparbemühungen der letzten Jahre zunichte machen, haben ein Umdenken bewirkt. Gestern hat der Bundestag erstmals über die geplante Schuldenbremse für Bund und Länder beraten. Bis Juli soll die Reform verabschiedet werden. Die SZ erläutert die wichtigsten Fragen:

Wie funktioniert die Schuldenbremse?

„Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Dieser Satz wird, vorbehaltlich der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat, ab Juli im Grundgesetz stehen und den Kurswechsel verfassungsrechtlich zementieren. Die Null-Verschuldung soll ab 2020 gelten. Bis dahin sind Bund und Länder verpflichtet, sich diesem Ziel zu nähern.

Der Bund selbst hat sich allerdings einen Spielraum von rund acht Milliarden Euro jährlich eingeräumt. Das entspricht 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. In Zeiten unvorhergesehener Wirtschaftskrisen und bei Naturkatastrophen dürfen Bund und Länder von der Null-Verschuldung abweichen. Für die 1655 Milliarden Euro Altschulden gibt es keine Regelung.

Warum nimmt die Verschuldung kein Ende?

Es gab bisher, abgesehen von einer wachsweichen Regelung zur Kreditbegrenzung im Grundgesetz, keinen Zwang zur Sparsamkeit. Das System bietet nach Ansicht von Wissenschaftlern zu viele Anreize zur Verschuldung. Jedes Bundesland entscheidet selbstständig über seine Haushaltspolitik, verlässt sich aber im Notfall auf die solidarische Einstandspflicht des Bundes und der anderen Länder. Mit Erfolg, wie der Hilfsfonds für fünf arme Bundesländer in Höhe von 800 Millionen Euro zeigt.

Auch die Wähler sind kein Korrektiv. Sie unterstützen eher eine Regierung, die auf ihre Ausgabewünsche Rücksicht nimmt als eine, die sich Forderungen verschließt. So haben selbst die Sondereinnahmen durch die UMTS-Lizenzen von 50 Milliarden Euro vor neun Jahren den Schuldenberg nicht verkleinert. Staatliche Schulden sind zudem aus Sicht der Bürger ein abstraktes Phänomen, das nur die wenigsten als Bedrohung empfinden.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Regeln?

Die Finanzminister in Bund und Ländern sowie der Wirtschaftsminister bilden einen Stabilitätsrat. Der Rat soll Haushaltskrisen rechtzeitig erkennen. Seine Aufgabe ist es zudem, die Haushaltsführung der fünf Länder zu kontrollieren, die Geld aus dem Hilfsfonds erhalten. Sie müssen sich an Konsolidierungspläne halten, damit die finanziellen Hilfen der anderen Länder und des Bundes nicht zweckentfremdet werden. Die Beschlüsse des Stabilitätsrates sollen veröffentlicht werden, um den öffentlichen Druck zu erhöhen.

Bleiben Bund und Länder weiterhin handlungsfähig?

Die Schuldenbremse hätte die teuren Konjunkturpakete in der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise nicht verhindert, betont das Bundesfinanzministerium. Auch in Krisenzeiten werde sich dieses Instrument bewähren. Das heißt, die Anti-Schulden-Politik soll in Krisenzeiten die Lage nicht noch verschlimmern. Dies wird die Länder beruhigen, die sich sorgen, dass ihnen künftig zu enge Zügel angelegt werden. Schleswig-Holstein will gegen die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse klagen, weil sie zu stark in das Haushaltsrecht der Länder eingreife.

Andererseits kann die Ausnahmeregelung dazu führen, dass die Politik zu häufig von ihr Gebrauch machen wird. Ein Mehrheitsbeschluss im Bundestag würde genügen. Außerdem hat die Koalition sich selbst gar nicht verpflichtet. Der Schuldenstopp gilt erst für künftige Regierungen.



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