Tagesthema
Donnerstag, 30. Oktober 2008
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Verfassungsgericht lässt Sexualstraftäter frei
Von Annette Binninger
Karlsruhe/Leipzig. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter seit gestern in Sachsen wieder auf freiem Fuß. Der 54-jährige Gerd W. konnte am Abend die Justizvollzugsanstalt Leipzig verlassen, obwohl die Staatsanwaltschaft Leipzig ihn weiterhin für gefährlich hält. Eine von ihr beantragte sofortige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bis zur Entscheidung über eine mögliche nachträgliche Sicherungsverwahrung lehnten die Karlsruher Richter gestern ab.
Dafür sah das oberste deutsche Gericht die Voraussetzungen nicht erfüllt. Nur gegen extrem gefährliche Sexualstraftäter mit kurzfristigem Rückfallrisiko dürfe eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden, so das Gericht. Ein Gutachter hatte im Fall von Gerd W. aber nur prognostiziert, dass er „mittel- oder langfristig“ wieder sexuelle Übergriffe begehen werde.
Der entlassene Sex-Täter hält sich nach SZ-Informationen derzeit im Großraum Leipzig auf. Polizei und Staatsanwaltschaft haben dem Mann Meldeauflagen erteilt sowie ein Aufenthaltsverbot für die Nähe von Kindereinrichtungen erlassen.
Gerd W. ist nach SZ-Informationen bereits seit Anfang der 70-er Jahre wegen Sexualdelikten auffällig geworden und nach DDR-Recht mehrmals verurteilt worden. Im Oktober 1992 missbrauchte und vergewaltigte der Familienvater in der Nähe von Grimma ein 14-jähriges Mädchen. 1993 wurde er zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Seitdem befand er sich in der Psychiatrie und im Gefängnis.
Die letzte Entscheidung über eine Sicherungsverwahrung liegt nun beim Landgericht Chemnitz. Wann sie fällt, ist unklar. Bis dahin bleibt der Mann auf freiem Fuß.
Dafür sah das oberste deutsche Gericht die Voraussetzungen nicht erfüllt. Nur gegen extrem gefährliche Sexualstraftäter mit kurzfristigem Rückfallrisiko dürfe eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden, so das Gericht. Ein Gutachter hatte im Fall von Gerd W. aber nur prognostiziert, dass er „mittel- oder langfristig“ wieder sexuelle Übergriffe begehen werde.
Der entlassene Sex-Täter hält sich nach SZ-Informationen derzeit im Großraum Leipzig auf. Polizei und Staatsanwaltschaft haben dem Mann Meldeauflagen erteilt sowie ein Aufenthaltsverbot für die Nähe von Kindereinrichtungen erlassen.
Gerd W. ist nach SZ-Informationen bereits seit Anfang der 70-er Jahre wegen Sexualdelikten auffällig geworden und nach DDR-Recht mehrmals verurteilt worden. Im Oktober 1992 missbrauchte und vergewaltigte der Familienvater in der Nähe von Grimma ein 14-jähriges Mädchen. 1993 wurde er zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Seitdem befand er sich in der Psychiatrie und im Gefängnis.
Die letzte Entscheidung über eine Sicherungsverwahrung liegt nun beim Landgericht Chemnitz. Wann sie fällt, ist unklar. Bis dahin bleibt der Mann auf freiem Fuß.
sz-online-Partnersites
Weitere Online-Angebote der Bertelsmann AG | Weitere Online-Angebote der DD+V-MediengruppeWeitere Online-Angebote des Verlagshauses G+J AG & Co KG:
art, augenzeuge.de, Börse-Online, BRIGITTE.de, bym.de, bym-WG, Capital, chefkoch.de, Diät.com, DOGS MAGAZIN, eBay-Magazin, Eltern.de, Elternfamily.de, Emotion.de, ESSEN UND TRINKEN, FTD, Gala, GEO, GEOlino, GEO-Reisecommunity, GraumarktInfo.de, G+J, G+J Electronic Media Sales, G+J Media Sales, G+J PresseDatenBank, healthyliving.de, Immobilien-Kompass, Impulse, Impulse Gründerzeit, kino.de, LIVING AT HOME, meinABO.de, NATIONAL GEOGRAPHIC, NEON, neueszuhause.de, Nido, Park Avenue, PM Online, Shortlist, stern.de, VIEW, WieWohnstDu.de, xx-well.com






