Politik
Dienstag, 26. August 2008
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Streit um Nutzen von Radwegen
Von Sven Siebert
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) will 22 Verkehrsschilder abschaffen, die aus seiner Sicht überflüssig sind. Die blauen Schilder mit dem weißen Fahrrad darauf sind nicht dabei. Dabei würde ihr Verschwinden nach Auffassung vieler Verkehrswissenschaftler das Radfahren sicherer machen.
Was spricht
gegen Radwege?
Es gibt eine ganze Reihe von verkehrswissenschaftlichen Untersuchungen über die Sicherheit von Radwegen. Und fast alle Studien kommen zu dem Schluss: Das Fahren auf Radwegen ist zumindest nicht sicherer als die Benutzung der Fahrbahn. Radwege, die getrennt von der Fahrbahn verlaufen, bringen Radfahrer in gefährliche Situationen. Sie werden von Autofahrern leicht übersehen. Sie geraten mit Fußgängern in Konflikt, die Radwege nicht erkennen und nicht mit schnell fahrenden Radfahrern rechnen. Und sie müssen zusätzliche Gefahrenstellen wie Seitenstraßen oder Ausfahrten überwinden.
Warum werden Radwege
nicht abgeschafft?
Das Bundesamt für Straßenwesen vertritt die Auffassung, dass die negativen Ergebnisse der Untersuchungen „nicht grundsätzlich gegen Radwege sprechen“. Es komme immer darauf an, wie Radwege angelegt seien – wie breit sie sind, welchen Abstand zur Fahrbahn sie haben, in welcher Dichte Einfahrten den Radweg kreuzen, wie viele Fußgänger unterwegs sind. Selbst Radfahraktivisten sind anderer Meinung: „Radfahrer sind am sichersten, wenn sie sich im Blickfeld der anderen Fahrzeugführer aufhalten“, sagt Sven Ledebrink von der Radfahrer-Initiative „Cycleride“. Er hat eine Petition an den Bundestag eingereicht, in der eine Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht gefordert wird. Fast 17000 Bürger unterstützen ihn.
Müssen Radfahrer
Radwege benutzen?
Im Prinzip nicht. „Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht“, sagt Ulrich Kasparick (SPD), Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Deswegen sieht das Ministerium auch keinen Grund, Ledebrinks Petition zu entsprechen. Grundsätzlich können Radfahrer selbst entscheiden, ob sie einen Radweg benutzen oder auf der Straße fahren wollen.
Wann müssen radfahrer
denn auf den Radweg?
Eine Radwegpflicht gibt es nur im Einzelfall. Wenn ein blaues Radwegschild aufgestellt ist, muss der zugehörige Weg auch benutzt werden. Und an den meisten Radwegen stehen die entsprechenden Schilder. An bestimmten Stellen müsse aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Regelung getroffen werden, die Auto- und Radverkehr „auseinanderzieht“, so Kasparick.
Stehen zu viele blaue
Schilder herum?
In der Straßenverkehrsordnung heißt es, blaue Radwegschilder dürfen nur dort aufgestellt werden, „wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist“. Staatssekretär Kasparick: „Es reicht nicht, dass ein Stadtplaner sagt: Ich stell da mal ein Schild hin.“ Länder und Gemeinden sind sogar durch eine Verwaltungsvorschrift des Bundes verpflichtet, alle zwei Jahre zu überprüfen, ob vorhandene Radwegschilder wirklich nötig sind.
Schlafen Länder
und Gemeinden?
Sven Ledebrink sagt, nur einzelne Gemeinden setzten die Straßenverkehrsordnung wirklich um. Die Verwaltungsvorschrift des Bundes sei in Ländern und Gemeinden „ohne Einfluss auf die Praxis“. Staatssekretär Kasparick meint hingegen, dass „sich die Gesetzeslage allmählich herumspricht“. Allerdings nicht unbedingt bei den zuständigen Ämtern. Vielmehr ziehen Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte und klagen gegen Schilder oder gegen Bußgelder, die sie fürs pflichtwidrige Benutzen der Fahrbahn zahlen sollen.
Was spricht
gegen Radwege?
Es gibt eine ganze Reihe von verkehrswissenschaftlichen Untersuchungen über die Sicherheit von Radwegen. Und fast alle Studien kommen zu dem Schluss: Das Fahren auf Radwegen ist zumindest nicht sicherer als die Benutzung der Fahrbahn. Radwege, die getrennt von der Fahrbahn verlaufen, bringen Radfahrer in gefährliche Situationen. Sie werden von Autofahrern leicht übersehen. Sie geraten mit Fußgängern in Konflikt, die Radwege nicht erkennen und nicht mit schnell fahrenden Radfahrern rechnen. Und sie müssen zusätzliche Gefahrenstellen wie Seitenstraßen oder Ausfahrten überwinden.
Warum werden Radwege
nicht abgeschafft?
Das Bundesamt für Straßenwesen vertritt die Auffassung, dass die negativen Ergebnisse der Untersuchungen „nicht grundsätzlich gegen Radwege sprechen“. Es komme immer darauf an, wie Radwege angelegt seien – wie breit sie sind, welchen Abstand zur Fahrbahn sie haben, in welcher Dichte Einfahrten den Radweg kreuzen, wie viele Fußgänger unterwegs sind. Selbst Radfahraktivisten sind anderer Meinung: „Radfahrer sind am sichersten, wenn sie sich im Blickfeld der anderen Fahrzeugführer aufhalten“, sagt Sven Ledebrink von der Radfahrer-Initiative „Cycleride“. Er hat eine Petition an den Bundestag eingereicht, in der eine Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht gefordert wird. Fast 17000 Bürger unterstützen ihn.
Müssen Radfahrer
Radwege benutzen?
Im Prinzip nicht. „Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht“, sagt Ulrich Kasparick (SPD), Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Deswegen sieht das Ministerium auch keinen Grund, Ledebrinks Petition zu entsprechen. Grundsätzlich können Radfahrer selbst entscheiden, ob sie einen Radweg benutzen oder auf der Straße fahren wollen.
Wann müssen radfahrer
denn auf den Radweg?
Eine Radwegpflicht gibt es nur im Einzelfall. Wenn ein blaues Radwegschild aufgestellt ist, muss der zugehörige Weg auch benutzt werden. Und an den meisten Radwegen stehen die entsprechenden Schilder. An bestimmten Stellen müsse aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Regelung getroffen werden, die Auto- und Radverkehr „auseinanderzieht“, so Kasparick.
Stehen zu viele blaue
Schilder herum?
In der Straßenverkehrsordnung heißt es, blaue Radwegschilder dürfen nur dort aufgestellt werden, „wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist“. Staatssekretär Kasparick: „Es reicht nicht, dass ein Stadtplaner sagt: Ich stell da mal ein Schild hin.“ Länder und Gemeinden sind sogar durch eine Verwaltungsvorschrift des Bundes verpflichtet, alle zwei Jahre zu überprüfen, ob vorhandene Radwegschilder wirklich nötig sind.
Schlafen Länder
und Gemeinden?
Sven Ledebrink sagt, nur einzelne Gemeinden setzten die Straßenverkehrsordnung wirklich um. Die Verwaltungsvorschrift des Bundes sei in Ländern und Gemeinden „ohne Einfluss auf die Praxis“. Staatssekretär Kasparick meint hingegen, dass „sich die Gesetzeslage allmählich herumspricht“. Allerdings nicht unbedingt bei den zuständigen Ämtern. Vielmehr ziehen Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte und klagen gegen Schilder oder gegen Bußgelder, die sie fürs pflichtwidrige Benutzen der Fahrbahn zahlen sollen.






