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Sachsen
Donnerstag, 31. Januar 2008

Leipziger Diskothek klagt morgen gegen Rauchverbot


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Leipziger Discothekbetreiber wollen sich mit einer Klage gegen das strikte Verbot wehren. Foto: AP

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Leipzig - Unmittelbar nach Inkrafttreten des Rauchverbots in Sachsen an diesem Freitag will eine Leipziger Diskothek gegen das Nichtraucherschutz-Gesetz klagen. Wie die Volkspalast GmbH am Donnerstag mitteilte, ist die Verfassungsbeschwerde bereits fertig. „Wir können sie aber erst beim Verfassungsgericht einreichen, wenn das Gesetz auch gilt“, sagte ein Sprecher des Unternehmens.

Die Betreiber wehren sich dagegen, dass es für Diskotheken keinerlei Ausnahmen vom Verbot gibt. Sie sehen sich gegenüber der Gastronomie benachteiligt, weil diese Raucherräume einrichten darf. Der Volkspalast geht von einem Umsatz- und Besucherrückgang aus. Berufskollegen in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Bayern berichteten von bis zu 70 Prozent, sagte der Sprecher.

Aus Sicht der Betreiber verstößt das Gesetz im Freistaat gegen ihre Eigentums- und Berufsfreiheit. Zudem werde gegen das Gleichheitsgebot verstoßen, kritisierten sie. Der Gesetzgeber verweist dagegen auf den Jugendschutz. In Diskotheken seien vor allem jugendliche minderjährige Gäste und diese besonders zu schützen, argumentierten die Politiker.

Sächsisches Gesetzt besonders strikt

Sachsen gehört zu den Nachzüglern beim Rauchverbot. In den meisten Bundesländern traten entsprechende Gesetze mit Jahresbeginn in Kraft. Nach Ansicht der Gastronomen ist das sächsische Gesetz aber besonders strikt. Auf Kritik stößt bei ihnen vor allem, dass es keine Übergangsfristen gibt. Wer am 1. Februar in seinem Gastraum nicht mit Schildern auf das Rauchverbot hinweist, bekommt Ärger mit den Behörden. Wird trotz des Verbots weitergeraucht, drohen dem Wirt bis zu 5000 Euro Strafe.

Der Leipziger Volkspalast befürchtet, dass seine Gäste in den kommenden Monaten wegen der dortigen Übergangsfrist nach Sachsen- Anhalt ausweichen. Im Nachbarland sollen Verstöße gegen das Gesetz zum Nichtraucherschutz erst vom 1. Juli an mit Bußgeldern geahndet werden. „Die Raucher suchen sich ihre Möglichkeiten und dafür fahren sie auch 20 oder 30 Kilometer“, sagte der Sprecher. Entsprechende Erfahrungen gebe es aus Thüringen, wo das Rauchverbot erst vom 1. Juli an gilt. Dort müsse eine Großdiskothek an der Landesgrenze zu Bayern regelmäßig einen Eingangsstopp verhängen, weil sie wegen der rauchenden Gäste aus Bayern überfüllt sei. (dpa)


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