Merken

Illegale Feuerstellen im Nationalpark

Kaum ist das Betretungsverbot aufgehoben, wird im Wald wieder gezündelt. Dabei ist das ganzjährig verboten.

Teilen
Folgen
NEU!
© Archiv Nationalparkverwaltung, Ralf Schaller

Von Dirk Schulze

Sächsische Schweiz. Erst am Dienstagfrüh musste Revierleiter Ralf Schaller im Nationalparkrevier Zeughaus erneut eine noch rauchende Feuerstelle löschen. Boofer hatten über Nacht auf einer abgelegenen Weise ein Lagerfeuer entfacht und es am Morgen noch qualmend hinterlassen. Wäre der Förster nicht gewesen, hätte sich daraus womöglich der 18. Waldbrand dieses Jahres im Nationalpark Sächsische Schweiz entwickelt.

Seitdem das Landratsamt das mehrwöchige nächtliche Betretungsverbot für die Wälder im Nationalpark aufgehoben hat, mussten die Feuerwehren schon zwei Waldbrände in dem geschützten Gebiet löschen. In dem kurzen Zeitraum seit Ende August entdeckten die Mitarbeiter der Nationalparkwacht zudem mindestens 21 illegale Feuerstellen.

Offensichtlich denken manche Besucher, wenn der Wald nachts wieder betreten werden dürfen, sei es auch erlaubt Feuer zu machen. Doch dem ist nicht so. „Hier scheint es ein grundlegendes Missverständnis zu geben“, sagt Nationalparksprecher Hanspeter Mayr. In allen sächsischen Wäldern ist es ganzjährig verboten, Feuer zu machen – unabhängig von der jeweils gültigen Waldbrandwarnstufe. Das heißt Lagerfeuer, Grillen, das Steigenlassen von Himmelslaternen und auch das Rauchen sind im Wald generell untersagt. Ausgenommen davon sind im Nationalpark neun offiziell ausgewiesene Feuerstellen unter anderem am Parkplatz Nasser Grund und am Zeughaus. Wer also Boofen und ein Feuer machen will, muss dies an zwei getrennten Stellen tun.

Aufgrund der extremen Trockenheit und der daraus resultierenden Waldbrandgefahr durften die Wälder im Nationalpark diesen Sommer nachts nicht betreten werden. Der verheerendste Brand brach Anfang August in der Nähe der Bastei aus. Insgesamt über 500 Einsatzkräfte waren über mehrere Tage beschäftigt, die immer wieder aufflammenden Glutnester in dem unwegsamen Gelände zu löschen. Der Auslöser war eine illegale Feuerstelle.