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Wieder Bestattungen im Friedwald möglich

Anderthalb Monate lang durfte Georg Prinz zur Lippe keine Beerdigungen zulassen. Ein Gericht hatte etwas dagegen.

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Meißen. Mit Anfang dieser Woche haben die Angestellten im Friedwald Oberau bei Meißen ihre reguläre Arbeit wieder aufnehmen können. Darüber hat jetzt Georg Prinz zur Lippe informiert. Der sonst hauptsächlich als Winzer bekannte Unternehmer hatte im September vergangenen Jahres diesen Standort der Friedwald GmbH eröffnet. Für Preise zwischen rund 500 und 6 000 Euro können sich Interessenten dort an einem Baum bestatten lassen. Dies war seit Ende Juli jedoch nicht mehr möglich. Den Grund dafür bildete ein Beschluss des Familiengerichts in Meißen. Dieses war tätig geworden, da die Familie zur Lippe die 77 Hektar Wald in Oberau an ihren Sohn übergeben hatte.

Der Schüler soll auf diese Weise für die Zukunft abgesichert werden und gleichzeitig einen ersten Einblick in die Geschäftswelt erhalten. Georg Prinz zur Lippe zufolge zweifelte das Gericht an der Wirtschaftlichkeit des Oberauer Friedwalds und habe auf den erheblichen Aufwand für die Verkehrssicherungspflicht verwiesen. Zudem gab es Kritik daran, dass durch die Urnenbestattungen der Waldboden unzulässig mit Schwermetall belastet werden könnte.

Georg Prinz zur Lippe und seine Frau können über diese Punkte nur den Kopf schütteln. Nach eigenen Angaben haben sie im Vorfeld der Übergabe des Friedwalds an ihren Sohn von spezialisierten Anwälten aus Dresden ihr Vorgehen prüfen lassen. Letztlich hätten die Juristen nirgends einen Haken entdecken können. Gegen die Schwermetall-These liege ein Gutachten von Forstwissenschaftlern der Universität Freiburg vor. Diese untersuchten in ihrer Analyse Auswirkungen von Urnenbeisetzungen im Wald auf Pflanzen und Grundwasser. Ergebnis: Die Aschen seien unbedenklich für den Wald.

Diese Argumente reichte die Familie beim Oberlandesgericht in Form eines Widerspruchs gegen den Beschluss des Familiengerichts ein. Jetzt liegt vom OLG ein abschließendes Schreiben vor. Darin wird der Ansicht des Meißner Familiengerichts widersprochen, alle Auflagen werden zurückgenommen. „Damit haben wir jetzt komplette Rechtssicherheit für den Betrieb“, sagt Georg Prinz zur Lippe. (SZ)