Merken

Toter Säugling in Wilkau-Haßlau: Mutter akzeptiert Urteil nicht

Der Prozess um ein totes Baby aus Wilkau-Haßlau geht in die zweite Runde. Der Verteidiger der 33 Jahre alten Mutter habe Revision am Bundesgerichtshof eingelegt.

Teilen
Folgen

Zwickau. Der Prozess um ein totes Baby aus Wilkau-Haßlau geht in die zweite Runde. Der Verteidiger der 33 Jahre alten Mutter habe Revision am Bundesgerichtshof eingelegt, sagte ein Sprecher des Zwickauer Landgerichts am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Die Deutsche war Ende Mai zu drei Jahren Haft wegen Totschlags durch Unterlassen in einem minderschweren Fall verurteilt worden. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Die Angeklagte hatte das Neugeborene nach einer heimlichen Hausgeburt im August 2016 nicht versorgt. Nach eigener Aussage habe sie es zu einer Babyklappe bringen wollen. Als das Kind jedoch wenige Stunden nach der Geburt tot war, legte sie es in eine Mülltüte gewickelt auf einer Wiese in Wilkau-Haßlau ab. Dort war der Leichnam zehn Monate später bei Mäharbeiten entdeckt worden.

Die Kindergärtnerin hat drei weitere Kinder, die den Kontakt zur Mutter inzwischen abgebrochen haben. Ein viertes Kind brachte sie 2014 anonym zur Welt und gab es zur Adoption frei. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft in einem zweiten Verfahren, ob die Frau im Frühjahr 2015 möglicherweise ein weiteres Kind zur Welt gebracht haben könnte. Davon war das Gericht in seiner Urteilsbegründung ausgegangen. Die Frau hatte dies im Verfahren bestritten. (dpa)