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Streit um Behinderten-Parkplatz

Weil ihre zwei schwer kranken und erwachsenen Kinder schlecht laufen können, will Familie Pohle aus Olbersdorf eine Sondergenehmigung vor ihrem Kleingarten – seit zwei Jahren.

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© Matthias Weber

Von Holger Gutte

Olbersdorf/Bertsdorf. Für Silke und Uwe Pohle gibt es nichts Schöneres, als mit ihren Kindern in ihrem Schrebergarten in Bertsdorf zu entspannen. Zu ihrer Patchworkfamilie gehören ihre zwei schwerst-mehrfachbehinderte Kinder im erwachsenen Alter von 27 und 28 Jahren. Vor allem mit ihnen sind sie oft im Garten. „Der Schrebergarten ist ideal für uns“, sagt Silke Pohle. Er liegt nicht weit von ihrer Wohnung in Olbersdorf und direkt am Eingangstor zur Anlage des Kleingärtner- und Obstbauvereins Bertsdorf. Gleich am Tor befindet sich ein Parkplatz. Besser könnte es eigentlich für sie und ihre gehbehinderten Kinder nicht sein. Eigentlich. Denn wegen des Parkplatzes gibt es ein Problem. Pohles hatten bei ihrem Gartenverein einen Antrag gestellt, ob sie gleich einen der ersten beiden Parkplätze am Eingangstor für sich reserviert bekommen könnten. Eines der Mädchen ist fast komplett vom Rollstuhl abhängig.

Ihr erster Antrag ist nun schon zwei Jahre her. Aber angeblich soll der beim Verein nicht angekommen sein, schildert die 47-Jährige. Deswegen stand das Thema auch nicht im Frühjahr 2017 auf der Tagesordnung einer Vereinsversammlung. Pohles hatten damals aber noch zumindest den Eindruck, dass einige Gartenmitglieder durchaus Verständnis dafür hätten, wenn man ihnen den Parkplatz neben dem Eingangstor reservieren würde. Ein Mitglied riet ihnen sogar, ein Behinderten-Parkplatz-Schild aufzustellen. Doch das stand nicht lange.

Pohles stellten danach erneut ein Schild auf. Und als abschreckende Wirkung bauten sie einen Nistkasten um und legten darin gut sichtbar eine unbrauchbare Spiegelreflexkamera. „Das war sicherlich nicht die klügste Idee von uns“, gestehen Silke und Uwe Pohle heute. Es kam auch prompt ein Schreiben vom Kleingartenverein, mit der Aufforderung Schild und „Überwachungsanlage“ zu entfernen. Wegen der fortschreitenden Erkrankung der beiden Mädchen hatte die Familie im Sommer 2017 schriftlich einen zweiten Antrag eingereicht. Für die nächste Mitgliederversammlung kam er aber zu spät.

Im März 2018 sind Silke und Uwe Pohle nun endlich froh gewesen, dass ihr dritter Antrag bei der Mitgliederversammlung behandelt wird. Allerdings ging es nicht im Sinne der Familie aus. Die klare Mehrheit der Kleingärtner im Verein sind gegen eine Parkplatzreservierung für sie gewesen.

Silke und Uwe Pohle können das überhaupt nicht nachvollziehen. Ihnen wurde geraten, mit dem Auto bis zum Tor zu fahren, die Kinder aussteigen zu lassen und dann einen Parkplatz zu suchen, erzählt sie. „Das geht aber nicht. Eines der Mädchen hat den Hang wegzugehen“, sagt die Mutter. Genau deswegen sei sie schon einmal schwer am Parkplatz gestürzt. Und danach hatte der Heilungsprozess lange gedauert. Nach der Abstimmung gab es eine heftige Diskussion unter den Vereinsmitgliedern, die, so Silke Pohle, einen teils aggressiven Charakter hatte. „Es wurde über uns geredet und diskutiert, als wären wir nicht da“, sagt sie.

Mit ihrem Mann ist sie jetzt an einem Punkt angelangt, an dem sie nicht mehr wissen, was sie noch weiter tun können. Ihnen wird vorgeworfen, einen Anwalt eingeschaltet zu haben. „Von dem haben wir doch nur unseren Antrag schreiben lassen, damit er richtig formuliert ist“, erklärt sie. Denn Klagen wollen sie nicht.

Lothar Fritzsch, der Vizepräsident des sächsischen Landesverbandes der Kleingärtner und darin zuständig für die Arbeitsgemeinschaft Recht, kann hier nicht helfen. „Die Mitgliederversammlung ist in so einem Fall das höchste Organ. Wenn die Mitglieder so entschieden haben, ist das so“, sagt er. Als Privatperson kann er die Entscheidung aber nicht verstehen. Vielleicht sollte man bei einem Vor-Ort-Termin noch mal darüber reden, empfiehlt er.

Doch das scheint unwahrscheinlich. „Frau Pohle hat mit mir persönlich bis zum heutigen Zeitpunkt in dieser Angelegenheit nie ein Wort gewechselt oder den persönlichen Kontakt zu mir gesucht, obwohl wir uns in der Kleingartenanlage mehrmals begegnet sind“, berichtet die Vorsitzende des Kleingartenvereins, Ines Frieser. Das Schreiben ihres Rechtsanwaltes folgte aus „heiterem Himmel“. Ebenfalls erfolgte das Anbringen der Behindertenparkplatzschilder ohne Genehmigung oder Information des Vorstandes. Das trifft auch auf das Anbringen einer Überwachungskamera zu. Sie weist darauf hin, dass es keine Möglichkeit gibt, eine Entscheidung der Mitgliederversammlung rückgängig zu machen.

Im Verein „Territorialverband Zittau der Kleingärtner“ kennt man den Ärger um den Parkplatz an der Anlage in Bertsdorf. Geschäftsführer Gerhard Schlender hatte dort 26 Jahre lang die Kleingartensparte geleitet. Zu der angeheizten Stimmung bei der Mitgliederversammlung hätte aber auch die Familie mit beigetragen, meint er. Auch von den hinteren Parkplätzen sei der Weg bis zum Eingangstor nur ein paar Meter. Und wahrscheinlich sind die, angesichts der Tatsache, dass die Familie manchmal schon ohne Auto von ihrer Wohnung in Olbersdorf zum Garten gekommen war, für viele in der Anlage zumutbar. „Es ist total schiefgelaufen, so wie es gelaufen ist“, sagt Gerhard Schlender.