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Sechs Jahre Haft für „Macheten-Mann“

Weil er Verkäuferinnen angreift, erlangt ein 24-Jähriger traurige Berühmtheit als Freiberger „Macheten-Mann“. Es ist nicht das erste Mal, dass er mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Ein Gericht beendet erst einmal sein Leben in Freiheit.

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© dpa

Chemnitz/Freiberg. Der Freiberger „Macheten-Mann“ muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Chemnitz sprach den 24-Jährigen am Montag unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung schuldig. Demnach griff er im September 2015 Verkäuferinnen eines Supermarkts in Freiberg (Mittelsachsen) mit einem Schwert an und drohte ihnen, den Kopf abzuschlagen. Er habe mit solchen Drohungen in Zeiten von Terroranschlägen mit der realen Angst der Menschen kokettiert, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Zeugen hatten die Waffe unter anderem als Machete beschrieben, was dem jetzt Verurteilten den Spitznamen einbrachte. Desweiteren griff er nach Ansicht des Gerichts einen Imbissbesitzer mit einer Schreckschusswaffe und zwei Frauen an. In dem Verfahren musste sich der Mann wegen acht Delikten verantworten. Zuvor hatte ihn bereits das Landgericht Berlin wegen Diebstahls mit Waffen und vorsätzlichen Führens einer Schreckschusswaffe zu vier Jahren Haft verurteilt. Aufgrund der zeitlichen Nähe der Straftaten aus dem Jahr 2015 mussten die Chemnitzer Richter nun eine Gesamtstrafe bilden.

Demnach geriet der Mann seit 2009 immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt, hat bereits acht Einträge im Zentralstrafregister und saß auch schon im Gefängnis. Der Mann zeige gegenüber staatlichen Behörden eine Respektlosigkeit, die ihresgleichen suche, sagte der Richter. Ihm müsse klargemacht werden, dass sein Vorgehen völlig inakzeptabel sei. Auch im aktuellen Verfahren habe der Mann keinerlei Reue gezeigt und sei von verschiedenen Zeugen als aggressiv beschrieben worden, hatte der Staatsanwalt zuvor in seinem Plädoyer festgestellt. Er hatte sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert.

Der Verteidiger hatte hingegen auf eine verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten plädiert. Dieser habe die Taten unter dem Einfluss von Drogen verübt. Der Mann missbraucht eigenen Aussagen zufolge seit mehreren Jahren regelmäßig diverse Substanzen. Auch einer vom Verteidiger angeregten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt folgte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)