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Sächsische Justiz fordert mehr Personal

Kaum ein Richter in Sachsen ist unter 40. Die Altersstruktur könnte sich zur personellen Zeitbombe entwickeln.

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Dresden. Angesichts des hohen Durchschnittsalters der Richter und der personellen Ausstattung der Staatsanwaltschaften fordert die sächsische Justiz die Politik zum Handeln auf. „Wir haben es mit derselben Besetzungsquote in der Vergangenheit geschafft, aber wir werden es in der Zukunft immer weniger schaffen“, warnte der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, Ulrich Hagenloh, am Mittwoch. Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann sagte, die Besetzungsquote der Staatsanwaltschaften liege trotz steigender Verfahrenszahl im Hinblick auf die Arbeitsanforderung nur bei 90 Prozent. „Die Staatsanwaltschaft nimmt an Verfahren zu, braucht also mehr Personal“, sagte er.

Außerdem stoße die Justiz vor dem Hintergrund des international organisierten Verbrechens und neuer Formen der Cyberkriminalität immer häufiger an Grenzen. Fachwissen, etwa von IT-Spezialisten, müsse teuer eingekauft werden. „Meine Hauptbefürchtung ist, dass wir unsere Staatsanwälte und die Polizeibeamten vom Ausbildungsstand da nicht hinkriegen, dass die mithalten können“, sagte Fleischmann. „Und wenn wir nicht mehr mithalten können bei der technischen Entwicklung, dann können gewisse strafrechtliche Ermittlungen nicht mehr durchgeführt werden. Dann verlieren wir diesen Kampf.“

Hagenloh machte auf die Altersstruktur der Richter aufmerksam. Nur 11 von 756 Richtern im Freistaat seien unter 40 Jahren. Schon in zehn Jahren sei jeder Zweite über 60. Durch das Fehlen junger Richter gehe auch Innovationspotenzial verloren.

Ab 2024 schieden jedes Jahr altersbedingt so viele Richter aus dem Dienst aus, dass „auf dem Juristenmarkt“ kaum Ersatz gefunden werden könne, warnte Hagenloh. Deshalb müsse schon jetzt reagiert werden. „Mit der zusätzlichen Einstellung von 20 jungen Richtern pro Jahr bis 2019 wäre schon viel gewonnen.“ Anschließend könne der dann verjüngte Personalbestand wieder zurückgefahren werden.

2013 haben sich die Zahlen der Verfahren an den sächsischen Amts- und Landgerichten sowie beim Oberlandesgericht insgesamt zwar kaum verändert. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht, Werner Stotz, verwies jedoch auf die Zunahme von Sorgerechtsstreitigkeiten. Trotz einer in etwa gleichbleibenden Zahl von Scheidungsfällen sei die Zahl der Verfahren, in denen es um das Sorgerecht und den Umgang mit Kindern geht, von landesweit 6 500 im Jahr 2009 auf derzeit rund 8 600 gestiegen. (dpa)