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Sachsens Innenminister plant Burka-Verbot

Das Verschleierungsverbot soll in Gerichten, Ämtern, Schulen und Unis gelten. Allerdings, es gibt rechtliche Bedenken.

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© dpa

Von Karin Schlottmann

Dresden. Für die einen ist es nur ein Kleidungsstück, für andere ein Symbol für Unterdrückung und Rückständigkeit. Seit geraumer Zeit wird in Deutschland über das Tragen von Burkas und Niqabs kontrovers debattiert – bis hin zu einem Verbot. Nach einer Bundesratsinitiative Bayerns prüft nun auch das sächsische Innenministerium, inwieweit die Vollverschleierung von Frauen in der Öffentlichkeit gesetzlich geregelt werden kann.

Innenminister Markus Ulbig (CDU) sagte der SZ, er halte ein Verbot auf Landesebene grundsätzlich für sinnvoll in allen Bereichen, in denen es erforderlich sei, Gesicht zu zeigen. Als Beispiele nannte er staatliche Einrichtungen wie Gerichte, Melde- und Standesämter, Kitas, Schulen und Hochschulen. Sein Ministerium arbeite zurzeit an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Der Koalitionspartner SPD lehnt den Vorstoß ab. „Die Relevanz dieser Frage für Sachsen erschließt sich für uns derzeit nicht“, sagte SPD-Fraktionschef Dirk Panter der SZ.

Darüber hinaus gibt es bei diesem Thema eine Reihe ungeklärter rechtlicher Probleme. Eine Frage ist, inwieweit die Bundesländer überhaupt zuständig sind. Auch auf Bundesebene wird über ein Teilverbot des islamischen Gesichtsschleiers diskutiert. Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf verfasst, demzufolge verschleierte Frauen ihr Gesicht zeigen müssen, wenn ihre Identität festzustellen ist, zum Beispiel bei Passkontrollen, Gerichtsverhandlungen oder in Wahllokalen.

Auch die sächsischen Grünen sehen Ulbig auf dem falschen Weg. Ulbig begebe sich damit auf eine „sicherheitspolitische Irrfahrt“, erklärte die Landtagsabgeordnete Katja Meier: „Der Vorschlag ist nicht geeignet, auch nur in irgendeiner Art und Weise die Sicherheit in Sachsen zu verbessern.“ Vielmehr versuche die CDU damit, auf populistische Weise Punkte zu sammeln: „Dabei ist sie sich offensichtlich nicht zu schade, das Geschäft der AfD zu erledigen, indem nicht nur anti-islamische Ressentiments geschürt, sondern diese gleich noch in Gesetzesform gegossen werden sollen.“

Umstritten ist zudem, ob ein Burka-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte. Das sächsische Justizministerium weist in einem Kurzgutachten darauf hin, dass das grundgesetzlich verankerte Recht auf Religionsfreiheit keinen Gesetzesvorbehalt kennt. Die Anforderungen an ein Verbot seien entsprechend hoch. Allerdings verstoße die Vollverschleierung gegen das Menschenbild des Grundgesetzes. Frauen würden von der Kommunikation abgeschnitten und entindividualisiert. Mit der für ein „demokratisches Gemeinwesen grundlegenden Kultur eines offenen Dialogs“ sei die Ganzkörperverschleierung unvereinbar, heißt es in dem internen Papier. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vor zwei Jahren das strikte Burka-Verbot in Frankreich gebilligt.

Der Gesichtsschleier wird auch ein Thema auf dem CDU-Landesparteitag an diesem Wochenende sein. Die Delegierten stimmen über einen Antrag des Kreisverbands Meißen ab. Darin fordert er ein rechtliches Gebot, das Gesicht unverhüllt zu zeigen. Diese Vorschrift soll zum Beispiel im öffentlichen Dienst, in Kitas, im Gesundheitswesen, Schulen und Hochschulen, Justiz, bei Pass- und Verkehrskontrollen sowie bei Demonstrationen gelten. (mit dpa)