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Richter als „Nazis“ bezeichnet: Geldstrafe für „Reichsbürger“

Weil er Richter als „Nazis“ bezeichnet hat, wird ein sogenannter Reichsbürger zur Kasse gebeten. Seine Berufung gegen ein früheres Urteil war nicht erfolgreich.

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Chemnitz. Weil er Richter als „Nazis“ bezeichnet hat, wird ein sogenannter Reichsbürger zur Kasse gebeten. Das Landgericht Chemnitz wies am Donnerstag die Berufung des 58-Jährigen aus Plauen im Vogtland gegen eine Geldstrafe ab und bestätigte das Urteil aus erster Instanz. Das Amtsgerichts Chemnitz hatte den erwerbsunfähigen Mann im Februar dieses Jahres zu 30 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt.

In einem Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht in Chemnitz hatte der Angeklagte den Richtern während der Urteilsbegründung zugerufen: „Sie sind Nazis! Nazis sind Sie! Sie Nazis, ausgesprochene Nationalzionisten!“ Bei der Verhandlung am Landgericht gab er zu, dies aus Zorn über die Verfahrensführung getan zu haben.

Der 58-Jährige hatte zum Auftakt der Verhandlung auf die Frage nach seiner Staatsangehörigkeit mit „Reichs- und Staatsangehöriger“ geantwortet. Der frühere Bauer, der seit 2009 erblindet ist, berief sich dabei auf einen „Staat deutsches Reich“. Dieser würde noch existieren, aber nicht mehr handlungsfähig sein.

Er ist mehrfach vorbestraft unter anderem wegen Amtsanmaßung und Missbrauchs von Titeln. So hat er sich als „Ministerpräsident des Reichslandes Freistaat Sachsen“ bezeichnet und Schreiben mit dem sächsischen Wappen an Behörden verschickt. Nach einer von ihm betriebenen Internetseite leitet er den „Bund Volk für Deutschland“. Auf der Startseite ist die schwarz-weiß-rote Reichsflagge abgebildet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)