Merken

Rentner muss nach Brand in Gärtnerei zahlen

Ein 74-jähriger aus Rippien brannte auf seinem Grundstück Rasen ab. Die Glut löschte er aber nicht. Das hatte Folgen.

Teilen
Folgen
© Feuerwehr Bannewitz

Von Stephan Klingbeil

Bannewitz. Der Rentner muss näher an den Richter heranrücken. Die Ohren hören nicht mehr so gut. Die Anklage gegen ihn nimmt der 74-jährige aus dem Bannewitzer Ortsteil Rippien geduldig zur Kenntnis. Der Deutsche musste sich am Donnerstag am Amtsgericht Dippoldiswalde verantworten. Fahrlässige Brandstiftung wird dem Mann vorgeworfen. Er soll am 4. März dieses Jahres für einen Brand in der Baumschule Lux verantwortlich gewesen sein.

An jenem kalten Sonntagnachmittag hatte er auf seinem Grundstück in Rippien einen Teil seines Rasens abgeflammt. Es soll ein trockener, spätwinterlicher Tag gewesen sein. Nachdem der 74-Jährige seine Arbeiten auf dem Rasen beendet hatte, habe er die Glut nicht richtig gelöscht. Das hatte Folgen. Denn laut Staatsanwaltschaft entzündete sich die Rasenfläche erneut.

Das Feuer breitete sich dann rasch aus und griff schließlich auf die benachbarte Gärtnerei über. Eine schwarze Rauchsäule über der Baumschule war schon aus der Ferne zu sehen, berichteten Zeugen damals. Die Flammen beschädigten in dem dortigen Lagerbereich 30 Sack Pflanzenerde, Euro-Paletten, Zaunteile und 200 Plastekisten. Der Schaden betrug fast 2 200 Euro.

Zum Glück konnte der Brand schnell gelöscht werden. Der Rentner selbst soll wohl die Feuerwehr alarmiert haben. Mehrere Einsatzkräfte der Feuerwehren aus Bannewitz, Possendorf und Hänichen waren an jenem Nachmittag zu der geschlossenen Baumschule ausgerückt. Mit Atemschutzmasken ausgerüstet brachten die Einsatzkräfte das Feuer schnell unter Kontrolle.

Die abgebrannten Kistenstapel aus Kunststoff mussten noch entsorgt werden. Laut Judith Henke, Chefin der Gartenbaumschule, kam die Versicherung relativ schnell für den entstandenen Schaden auf.

Auch der Rentner sollte für sein fahrlässiges Verhalten zahlen. Er erhielt Post von der Staatsanwaltschaft – mit einem Strafbefehl über 1 225 Euro (35 Tagessätze à 35 Euro). Das ist zu viel, fand der 74-Jährige aus Rippien, der den Vorwurf an sich aber eingeräumt hatte. Er legte Einspruch ein und beschränkte ihn auf die Rechtsfolgen. Deshalb ist nun am Amtsgericht gegen ihn verhandelt worden.

Zeugen brauchten dort nicht aussagen, denn der Angeklagte stritt den Vorwurf nicht ab. Das Gericht fand jedoch, dass die Höhe der Geldstrafe gegen den Rentner für eine fahrlässige Brandstiftung angemessen sei. „Der Strafrahmen beginnt bei Geldstrafen mit Tagessätzen von jeweils fünf Euro und liegt bei Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren“, erklärte ihm Richter Christian Mansch. Wie hoch die Strafe tatsächlich sei, hänge etwa vom entstandenen Schaden ab. Oder ob es Verletzte bei einem Brand gab. Das verstand der Angeklagte.

Er überlegte kurz und nahm dann den Rat des Gerichts an. Der Rentner zog seinen Einspruch zurück. Die Staatsanwaltschaft stimmte auch zu. So muss der 74-Jährige nun die 1 225 Euro als Strafe zahlen.