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Polizeiaktion gegen linken Förderverein war rechtswidrig

Dresden. Das Amtsgericht Dresden hat in einem weiteren Fall den umstrittenen Einsatz eines Sonderkommandos der Polizei am Rande der Neonazi-Demonstrationen im Februar 2011 für rechtswidrig erklärt. Demnach...

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Dresden. Das Amtsgericht Dresden hat in einem weiteren Fall den umstrittenen Einsatz eines Sonderkommandos der Polizei am Rande der Neonazi-Demonstrationen im Februar 2011 für rechtswidrig erklärt. Demnach war auch die Durchsuchung eines Büros des Fördervereins Haus der Begegnung nicht rechtens, gab der Rechtsanwalt André Schollbach am Wochenende bekannt. Er hatte zuvor am Freitag einen entsprechenden Gerichtsbeschluss (Az: 270 Gs 3977/11) zugestellt bekommen.

Der rabiate Einsatz sorgte einst für Schlagzeilen. Am Abend des 19.Februar 2011 hatte ein Spezialkommando des Landeskriminalamtes (LKA) das „Haus der Begegnung“ gestürmt. Die Anordnung zur Durchsuchung war für ein anderes Haus ausgestellt. LKA und Staatsanwaltschaft stellten das später als Versehen dar. Das LKA hatte nach eigenem Bekunden Hinweise erhalten, dass sich in dem Gebäude Linksextreme aufhielten, die Gewalttaten koordinieren wollten.

Nach Angaben der Linken drangen etwa 120 vermummte Beamte in das Gebäude ein, nachdem die Haupteingangstür mit einer Kettensäge zerlegt worden war. 20 Menschen mussten eine Nacht in der Polizeizelle verbringen. Beim Einsatz entstand ein Sachschaden von mehr als 5600 Euro. Die Betroffenen bekamen ihn ersetzt. (dpa)