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Polizei kann Waffenverbotszonen einrichten

Sachsen schafft dazu jetzt die rechtliche Grundlage. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10 000 Euro geahndet werden.

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© dpa

Thilo Alexe

Dresden. Um Straftaten und Gewalt einzudämmen, steht Sachsens Polizei ein neues Instrument zur Verfügung. An Kriminalitäts- schwerpunkten kann sie künftig Waffenverbotszonen einrichten. In den räumlich abgegrenzten Gebieten ist das Tragen von Waffen dann nicht erlaubt. Verstöße können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10 000 Euro geahndet werden.

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) betonte nach einer Kabinettssitzung am Dienstag in Dresden: „Auch wenn für Sachsen noch keine konkreten Waffenverbotszonen geplant sind, war es uns wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten dazu zu schaffen.“ Die neue Verordnung soll dort Effekte bringen, wo sich Straftaten mit Waffen wie Raub, Körperverletzung, Bedrohung oder Sexualdelikte häufen. Ulbig nannte als einen möglichen Ort die Leipziger Eisenbahnstraße. Dort ist erst am vergangenen Wochenende ein Mann durch einen Bauchschuss schwer verletzt worden.

Nach den Worten des Ministers werden die örtlichen Polizeidirektionen nun mit den Kommunen in Kontakt treten. Sie sollen klären, ob es Bedarf für die Verbotszonen gibt. Ulbig kündigte an, dass der Leipziger Polizeipräsident Bernd Merbitz demnächst das Gespräch mit Rathausvertretern suche. Weitere Orte nannte der Minister in diesem Zusammenhang nicht. Denkbar ist jedoch, dass der Kornmarkt in Bautzen und der Wiener Platz in Dresden zu Waffenverbotszonen werden.

Illegal erworbene Waffen dürfen ohnehin nirgends getragen werden. Die Waffenverbotszone richtet sich jedoch auch gegen legale Waffen. Dazu zählen unter anderem Reizgas, Schreckschusspistolen und Messer. Die Polizei soll in den Zonen verstärkt kontrollieren und nach Waffen suchen.

Waffenverbotszonen gibt es bislang auf der Hamburger Reeperbahn und dem dortigen Hansaplatz, in Kiel und Bremen. Ihre Ausgestaltung ist unterschiedlich. Teils gelten die Zonen nur nachts. In Hamburg sind unter anderem Taschenmesser, Schreckschusswaffen und Reizstoffsprühgeräte ohne Prüfzeichen verboten – solche mit einem Siegel aber erlaubt.

Ulbig sagte, generell seien Ausnahmen möglich. Diese gelten dann etwa für Polizei und Wachdienste, sind aber auch für Gastronomen und Handwerker möglich. Dabei geht es um Messer für die Gastronomie, aber auch um sogenannte Cuttermesser zum Verlegen von Teppichböden.

Die Grünen kritisierten, das eigentliche Problem sei die steigende Zahl von Menschen mit Waffen. Darauf wies auch Ulbig hin. Die Zahl der kleinen Waffenscheine für Sachsen, die etwa das Tragen von Schreckschusswaffen ermöglichen, habe sich binnen zwei Jahren mehr als verdoppelt – auf mehr als 16 000.