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Polizei äußert sich zu Totenkopf-Tattoo

Eine verbotene Tätowierung bei einem Kongress in Riesa hatte für Aufregung gesorgt. Nun erklären die Beamten, warum der Träger unbehelligt blieb.

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© Recherche Nord

Von Christoph Scharf

Riesa. Hat die Polizei weggeschaut, als im Umfeld des rechtsextremen Kongresses bei der Deutschen Stimme am vergangenen Wochenende eine verbotene Tätowierung gezeigt wurde? Jetzt widerspricht die Polizei diesem Eindruck vehement. „Der Einsatz in Riesa war mit dem beim rechtsextremen Festival in Ostritz nicht zu vergleichen“, sagt Polizeisprecher Thomas Geithner. Während dort eine Versammlung samt Gegenversammlung angemeldet worden sei, habe es sich in Riesa lediglich um eine Veranstaltung auf Privatgelände gehandelt. Dementsprechend hätte in Ostritz die dortige Polizeidirektion einen der größten Einsätze überhaupt gehabt – während die Veranstaltung in Riesa lediglich vom Polizeirevier betreut worden sei. „Da reden wir nicht von Hunderten verfügbaren Kräften, sondern eher von 50“, sagt Geithner.

Und diese hätten in Riesa vor allem vier Ziele verfolgt: Auseinandersetzungen unter den aus verschiedenen europäischen Ländern anreisenden Rechtsextremen schon im Vorfeld zu unterbinden. Störungen der Veranstaltung von außen zu verhindern. Die Veranstaltung aufzulösen, sobald indizierte Lieder gespielt werden. Zu verhindern, dass es im Anschluss an die Veranstaltung zu Auseinandersetzungen mit Migranten im Stadtgebiet kommt.

„Dafür hat es im Umfeld von Riesa auch Personenkontrollen gegeben“, widerspricht Geithner den Aussagen von Beobachtern, die sich im Umfeld der Veranstaltung mit einem Auto postiert hatten, um Fotos von den Besuchern zu schießen und anschließend online zu stellen. Dabei hatten sie auch ein verbotenes Tattoo entdeckt: Ein Teilnehmer trug einen Totenkopf am Ellenbogen, der dem Mützenabzeichen der SS zum Verwechseln ähnlich sieht. „Hätten wir die Tätowierung gesehen, hätten wir den Mann angesprochen“, sagt der Polizeisprecher. Allerdings sei eine kleine Tätowierung am Ellenbogen nicht so leicht zu entdecken wie etwa ein T-Shirt mit Hakenkreuz. Jedoch ließe sich auch noch im Nachhinein ein Verfahren einleiten – wenn die Fotografen der Bilder die Aufnahmen an die Polizei weiterleiten und eine Anzeige erstatten.