Merken

Pflegedienst aus Sachsen legt Verfassungsbeschwerde ein

Seit Jahren kämpft ein Dresdner Intensivpflege-Betrieb vergebens gegen Krankenkassen um höhere Vergütungssätze für Mitarbeiter. Karlsruhe scheint sich des Falls anzunehmen.

Teilen
Folgen
© Angelika Warmuth/dpa

Ulrich Wolf

Dresden/Karlsruhe. Der sächsische Intensivpflegedienst Zentrum der Gesundheitsdienste Dresden GmbH hat im Streit um angemessene Vergütungen für seine Mitarbeiter Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Seit sechs Jahren streitet Geschäftsführer Sebastian Stegmaier mit Krankenkassen wie der der AOK plus und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See über höhere Stundensätze für die Betreuungskräfte in der Intensivpflege. Die Verhandlungen scheiterten, eine Schiedsperson hätte schlichten sollen. Stegmaier zufolge seien jedoch weder die Kassen noch das sächsische Sozialministerium als Aufsichtsbehörde in der Lage gewesen, eine neutrale und bezahlbare Schiedsperson zu benennen. „Das Verfahren zur Bestimmung einer Schiedsperson öffnet der Willkür Tür und Tor.“

Seine Beschwerde richtet sich gegen diverse abschlägige Urteile und Beschlüsse von Sozialgerichten und dem Bundesversicherungsamt. „Diesen Entscheidungen sind wir ausgeliefert“, sagt Stegmaier. „Damit läuft unser Kampf um eine angemessene Vergütung praktisch ins Leere.“ Stegmaier fühlt sich deshalb in der grundgesetzlich verankerten freien Berufswahl verletzt. Zudem empfindet er die Macht der Krankenkassen und ihrer Aufsichtsbehörden als „öffentliche Gewalt, gegen die man sich auch auf dem Rechtsweg nicht wehren kann“. Das sei ein Verstoß gegen Artikel 19 des Grundgesetzes.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Beschwerde zwar noch nicht angenommen, aber auch nicht gleich vom Tisch gewischt. Der Vorsitzende des ersten Senats und Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, forderte unter anderem den Bundestag und den Bundesrat zur Stellungnahme auf. Weitere Adressaten des Richters sind diverse Bundesministerien und das Bundesversicherungsamt. Alle sollen bis Ende August dieses Jahres antworten. Als „sachkundige Dritte“ sollen sich zudem der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen äußern, der deutsche Pflegerat, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie verschiedene Verbände der Pflegebranche. Stegmaier, der rund 140 Mitarbeiter beschäftigt, sagte, er sei „sehr froh und stolz darauf“, die erste Hürde in Karlsruhe genommen zu haben.