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Neuerliche Verhandlungen im Infinus-Skandal

Die Hinterlassenschaften der größtenteils insolventen Infinus-Finanzgruppe werden auch weiterhin die Gerichte in Dresden beschäftigen.

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Dresden. Die Hinterlassenschaften der größtenteils insolventen Infinus-Finanzgruppe werden auch weiterhin die Gerichte beschäftigen. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) verwies einen Teil von Berufungsverfahren geprellter Anleger auf Schadenersatz zur neuerlichen Verhandlung an das Landgericht zurück, wie es am Freitag in Dresden mitteilte. In erster Instanz waren die Klagen abgewiesen worden.

Nach Ansicht der OLG-Richter wiesen die bei Infinus verwendeten Prospekte erhebliche inhaltliche Fehler aus, „die geeignet waren, ein unzutreffendes Bild über die Chancen und Risiken der angebotenen Kapitalanlage zu vermitteln“. Da zur Feststellung der weiteren Haftungsvoraussetzungen eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich sei, habe der zuständige Senat des Gerichtes von der Möglichkeit einer Zurückverweisung Gebrauch gemacht, hieß es.

Der Prozess gegen Infinus-Manager wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrugs geht bereits zweieinhalb Jahre. Er gilt als einer der größten Wirtschaftsstrafprozesse in Deutschland, es geht um Zehntausende geprellte Anleger und viele Hundert Millionen Euro Schaden. Laut Anklage haben die Beschuldigten ein „Schneeballsystem“ betrieben und etwa 22 000 Anleger um rund 312 Millionen Euro betrogen. (dpa)