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Neue Mindestflughöhe gefordert

Die Grünen wollen die Regelung, dass Militärflugzeuge in der Sächsischen Schweiz auch tiefer als 300 Meter fliegen können, kippen.

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© Grüne Fraktion Sachsen/Dirk Hanus

Frau Meier, was ist so problematisch an einem kurzen Überflug in geringer Höhe?

Der Fluglärm zermürbt nicht nur die Menschen in der Region Sächsische Schweiz, er ist auch gefährlich. So sollte ein Umweltminister wissen, dass seltene Tierarten in der Nationalparkregion wie Wanderfalke, Schwarzstorch und Uhu sehr empfindlich auf Störungen reagieren. Geraten sie in Panik, geben sie ihr Gelege auf. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Brutverluste beobachtet.

Was tun, wenn die Bundeswehr nicht einlenken will?

Militärische Tiefflüge sind seit Jahren ein Problem im Gebiet der Sächsischen Schweiz und im angrenzenden Osterzgebirge. Doch die Staatsregierung lässt die Betroffenen damit allein. Bei mir häufen sich Anwohnerklagen, dass die Mindestflughöhe von den Jets der Bundeswehr immer wieder verletzt wird. Offensichtlich sind die Bußgelder für derartige Verstöße so gering, dass sie aus der Portokasse bezahlt werden können. Ich fordere deshalb die sächsische Staatsregierung auf, endlich wirksam gegen Tiefflüge vorzugehen und dabei auch in Berlin bei der Bundesregierung vorstellig zu werden.

Welche Einschränkungen wären im Fall der Sächsischen Schweiz sinnvoll?

Wir Grüne setzen uns für ein Verbot des Überflugs von Schutzgebieten unter einer Flughöhe von 300 Metern ein. Im Fall der Sächsischen Schweiz muss es zudem ein Verbot des Überflugs von Vogelschutzgebieten geben. Wenn nicht dauerhaft, dann zumindest aber in der Brutzeit. (SZ/gs)