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Naturschützer klagen gegen Radweg

Die Grüne Liga Sachsen zieht vor Gericht. Der Striegistalradweg verläuft im Schutzgebiet. Das wirft den Zeitplan erneut zurück.

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© DA-Archiv/Falk Bernhardt

Von Tina Soltysiak

Striegistal/Hainichen. Die Grüne Liga Sachsen hat gegen den Plan-feststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen für den Bauabschnitt 2.1 des Striegistalradwegs Crumbach-Kratzmühle Klage eingereicht. „Für mich kommt das leider wenig überraschend“, sagte Hainichens Bürgermeister Dieter Greysinger (SPD).

Dennoch sei es für ihn „enttäuschend, dass es möglich ist, dass es wenigen Einzelpersonen gelingt, das Vorhaben weiter aufzuhalten“, so Greysinger. Er hofft, dass das Verwaltungsgericht Chemnitz die Klage gar nicht erst zulässt. „Meist ist es so, dass es wie eine Art Vorgespräch gibt, bei dem die Streitparteien gehört werden. Es wäre schön, wenn ich dort dabei sein könnte“, sagte er. Denn die Stadt Hainichen hat die Planungen für den Striegistalradweg übernommen. Die Anrainerkommunen Striegistal und Roßwein zahlen eine Umlage an die Stadt, müssen sich im Gegenzug um fast nichts kümmern.

Die Grüne Liga Sachsen hatte bereits während der Planungsphase umfangreiche Einwände vorgebracht. „Aufgrund dessen ist auch für die Landesdirektion eine Klage nicht überraschend“, erklärte deren Sprecher Holm Felber. Die Behörde habe eine Klageerwiderung „57 Seiten nebst diverser Anlagen fristgerecht an das Verwaltungsgericht Chemnitz gesandt. Zum weiteren Vorgehen und zur Zeitplanung kann aber nur das Gericht Auskunft geben“, so Felber. Das Verwaltungsgericht wollte sich nicht zum Sachverhalt äußern.

Auch Tobias Mehnert, Chef der Grünen Liga Sachsen, hält sich mit Details bedeckt. Doch er sieht sich im Recht, denn die Sache sei klar: „Der geplante Radweg führt durch ein Flora-Fauna-Habitat, ein FFH-Gebiet. Das ist nicht die Baulandreserve der Zukunft“, sagte er. Der Radweg soll entlang der ehemaligen Bahnlinie verlaufen. Deshalb sieht beispielsweise Dieter Greysinger kein Problem: „Früher sind dort Züge lang gefahren. Jetzt sollen ein paar Radfahrer die Tiere und Pflanzen stören“, so das Stadtoberhaupt. Genau diese Argumentation sei grundlegend falsch, erwidert Tobias Mehnert: „Die Eisenbahn fuhr vor der Schutzgebietsausweisung. Der Zugverkehr wurde eingestellt, die Strecke entwidmet. Daraufhin hat sich die Natur das Gebiet zurückerobert und es wurde unter Schutz gestellt, weil sich seltene Arten angesiedelt haben.“ Die Grüne Liga habe einen langen Atem, wolle sich notfalls durch alle Instanzen klagen. „Bei der Waldschlösschenbrücke in Dresden hat es sich auch ausgezahlt“, so Mehnert. Erste Instanz ist das Verwaltungsgericht Chemnitz, die zweite das Oberverwaltungsgericht Bautzen, die dritte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig und die vierte und letzte schließlich der Europäische Gerichtshof.

Mehnert kritisierte zudem die fehlende Prüfung von alternativen Wegführungen. „In Arnsdorf endet der Radweg im Nirgendwo und könnte bis Schlegel fortgeführt werden“, sagte er. Verstehen könne er nach wie vor nicht, weshalb der Striegistalradweg als bundesstraßenbegleitender Radweg durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) geplant und finanziert werde. „Warum wird er denn dann nicht auch straßenbegleitend, nämlich entlang der Bundesstraße 169, gebaut?“, fragt sich Tobias Mehnert.

Hätte die Grüne Liga auf die Klage verzichtet, gebe es Baurecht und die Bagger hätten bereits im kommenden Jahr anrücken können. „Ob unter diesen Umständen wie geplant der Baubeginn stattfinden kann, ist seriös erst zu sagen, wenn die Klage durch ist – so oder so“, erklärte Lasuv-Sprecherin Isabel Siebert auf DA-Anfrage.

2007 war im Stadtgebiet Hainichen der erste etwa 1,2 Kilometer lange Abschnitt des Striegistalradweges eingeweiht worden. 2010 kam am anderen Trassenende im Bereich Niederstriegis etwa ein Kilometer hinzu. Die 1,3 Kilometer von Crumbach bis Kratzmühle übernimmt das Lasuv. Für die restlichen etwa elf Kilometer sind die Anliegerkommunen Hainichen, Striegistal und Roßwein zuständig. Dieter Greysinger bleibt am Thema dran. „Am Donnerstag habe ich einen Termin bei der Landesdirektion für die Abschnitte 2.2 bis 6“, sagte er. Behördensprecher Holm Felber bestätigte, dass „uns die Unterlagen derzeit zur Vorprüfung vorliegen. Eine Auslegung der Unterlagen könnte – sofern diese vollständig sind – gegebenenfalls im ersten Quartal 2018 erfolgen“, so Felber. Während der Auslegungsphase können Einwände erhoben werden.