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Mehr Waffenscheine - weniger Waffen

Die Zahl der Antragsteller für den Kleinen Waffenschein steigt. Doch das bedeutet nicht, dass auch mehr Pfefferspray oder Schreckschusspistolen verkauft werden.

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© dpa

Dresden. Die Menschen in Sachsen fühlen sich offenbar wieder sicherer: Nach einem Ansturm auf Schreckschusspistolen und Reizgaswaffen Anfang 2016 ist die Nachfrage in diesem Jahr zurückgegangen. „Die Menschen mit Unsicherheitsgefühl haben sich bereits mit freien Abwehrmitteln ausgestattet oder einen Selbstverteidigungskurs absolviert“, sagte Ingo Meinhard, Geschäftsführer des Verbands deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler.

Der Höhepunkt beim Absatz der frei verkäuflichen Waffen im Frühjahr 2016 sei wohl durch die Terrorserie in Paris im November 2015 ausgelöst worden. Zwischenzeitlich sei daraufhin Tierabwehrspray bei einigen sächsischen Fachhändlern komplett vergriffen gewesen. Die Nachfrage nach den Sprays habe sich in dieser Zeit verachtfacht.

Auch Taschenlampen mit Blitzlicht-Funktion und Schrillalarme seien in dieser Zeit viel häufiger als sonst über die Ladentheken gegangen. Im Frühjahr 2016 sei die Nachfrage dann massiv gesunken. In Sachsen gehören dem Verband 33 Waffenfachhändler an.

Die Zahl der Menschen, die im Freistaat einen Kleinen Waffenschein haben, steigt derweil weiter. Er berechtigt zum Tragen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit. Zuletzt besaßen rund 16 700 Menschen das Dokument, wie das sächsische Innenministerium mitteilte. Damit hat sich diese Zahl innerhalb der vergangenen drei Jahre etwa um das Zweieinhalbfache erhöht.

Der Anstieg hat sich nach Ministeriumsangaben zuletzt aber wieder etwas abgeflacht. In Sachsen gab es demnach im Jahr 2016 durchschnittlich 519 Neuanträge im Monat, im August waren es nur noch 186 - ein gutes Drittel.

Sachsen besäßen aber immer noch viel seltener einen Kleinen Waffenschein als die Bewohner anderer Bundesländer. „Die Anzahl der Kleinen Waffenscheine müsste sich hier fast verdoppeln, um den Bundesdurchschnitt zu erreichen“, teilte das Ministerium mit.

Zum Kauf von Schreckschusspistolen oder Tierabwehrspray ist der Kleine Waffenschein allerdings nicht nötig. Nur wer diese Waffen in der Öffentlichkeit mit sich führen will, braucht die Berechtigung. (dpa)