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Lange Haftstrafen im Fall Anneli

Das Landgericht Dresden hat am Montag das Urteil gegen die mutmaßlichen Entführer und Mörder der 17-jährigen Anneli-Marie Riße aus Robschütz bei Meißen verkündet.

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© Robert Michael

Dresden. Das Landgericht Dresden hat am Montag das Urteil gegen die Entführer und Mörder der 17-jährigen Anneli-Marie Riße aus Robschütz bei Meißen verkündet. Demnach muss Markus Beisser (40) lebenslänglich ins Gefängnis. Das Gericht stellte zudem bei ihm die besondere Schwere der Schuld fest. Sein Komplize Norbert Klein (62) wurde zu acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, dagegen kann also Revision eingelegt werden.

Bilder aus dem Gerichtssaal

In Dresden sind am Montag die Urteile im Fall Anneli gesprochen worden. Das Foto zteigt die Angeklagten Norbert Klein (l.) und Markus Beisser mit ihren Anwälten.
In Dresden sind am Montag die Urteile im Fall Anneli gesprochen worden. Das Foto zteigt die Angeklagten Norbert Klein (l.) und Markus Beisser mit ihren Anwälten.
Richter Birger Magnussen (l-r), die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dresden, Birgit Wiegand, und Richterin Susanne Limpricht im Landgericht in Dresden.
Richter Birger Magnussen (l-r), die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dresden, Birgit Wiegand, und Richterin Susanne Limpricht im Landgericht in Dresden.
Im Gerichtssaal waren auch die Eltern der ermordeten Anneli-Marie Riße.
Im Gerichtssaal waren auch die Eltern der ermordeten Anneli-Marie Riße.
Norbert Klein und Markus Beisser wurden beide verurteilt.
Norbert Klein und Markus Beisser wurden beide verurteilt.
Markus Beisser hat eine lebenslange Haftstrafe bekommen.
Markus Beisser hat eine lebenslange Haftstrafe bekommen.
Das Gericht stellte bei Beisser zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Das Gericht stellte bei Beisser zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Beissers Komplize Norbert Klein wurde zu acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Beissers Komplize Norbert Klein wurde zu acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden arbeitslosen und verschuldeten Männer die Unternehmenstochter am 13. August 2015 nahe ihres Elternhauses entführten. Vom Vater wollten sie so 1,2 Millionen Euro erpressen. An das Geld kamen sie jedoch nicht. Die Gymnasiastin wurde am nächsten Tag erdrosselt und erstickte.

Darüber geredet hat nur der 62-jährige Klein nach seiner Festnahme am 17. August 2015. Ihm zufolge hat Beisser die Entführung geplant und aus Angst vor Entdeckung am nächsten Tag auch getötet. Die verscharrte nackte Leiche von Anneli-Marie wurde drei Tage danach auf dem Anwesen von Beissers Schwiegermutter gefunden. Klein versicherte auch in einer Erklärung vor Gericht, von der Entführung überrascht worden zu sein, mit dem Mord nichts zu tun zu haben und Beisser davon nicht habe abhalten können.

Stichwort: Lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld

Lebenslange Haft ist die höchste Strafe in Deutschland. Sie wird am häufigsten bei Mord verhängt. Frühestens nach 15 Jahren kann die lebenslange Haft zur Bewährung ausgesetzt werden. Wird der Antrag eines Verurteilten auf Aussetzung der Reststrafe abgelehnt, kann er alle zwei Jahre neu gestellt werden.

Wenn das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann der Täter allerdings nur in Ausnahmefällen - etwa bei hohem Alter oder schwerer Krankheit - nach 15 Jahren freikommen.

Eine besondere Schwere der Schuld kann vorliegen, wenn die Tat besonders verwerflich war, der Täter sehr brutal und grausam vorgegangen ist oder dem Opfer große Qualen zufügt hat. (dpa)

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Das Gericht sah dies anders. Klein hätte den Mord an Anneli verhindern können, argumentierte die Richterin. Doch dazu sei er zu feige gewesen. Außerdem hätte auch er von der Tat profitiert, weil auch er vom Opfer als Entführer identifiziert worden wäre. Damit folgte die Richterin der Staatsanwaltschaft, die nach der Beweisaufnahme ihre Anklage gegen Klein um Mord durch Unterlassen verschärft hatte. Allerdings blieb das Gericht unter der geforderten Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Im Urteil gegen Markus Beisser (40) erfüllte das Gericht die Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen der Entführung und Ermordung der Abiturientin eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlangte. Die Verteidiger argumentierten hingegen, die Tötung Annelis sei keinem der Männer nachzuweisen. Für Beisser wurde auf zwölf Jahre Haft wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge plädiert. Der Anwalt von Klein forderte für seinen Mandanten wegen Beihilfe vier Jahre und fünf Monate.

In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin zudem, dass es sich um eine sinnlose und dilettantische Tat handelte. Selbst der nach einem Hauskauf hochverschuldete Beisser hätte sein Leben in den Griff bekommen können, wenn er sich zum Beispiel seiner damaligen Frau anvertraut hätte. Doch dazu habe ihm offenbar der Mut gefehlt, hieß es. (szo/dpa)