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Landtag lehnt Gesetzentwurf zur Gleichstellung ab

Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD vereinbart, bis Ende 2016 ein neues sächsisches Gleichstellungsgesetz vorzulegen. Bis heute ist das nicht passiert.

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Von Nora Miethke

Dresden. Sachsen braucht ein modernes Gleichstellungsgesetz. Da sind sich die Koalitionäre in der Landesregierung einig. Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD vereinbart, bis Ende 2016 ein neues sächsisches Gleichstellungsgesetz vorzulegen. Bis heute ist das nicht passiert. Den Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen ist nun der Geduldsfaden gerissen. Katja Meier, in der Fraktion für die Gleichstellungspolitik verantwortlich, hat im Februar einen eigenen Gesetzentwurf zur Gleichstellung im öffentlichen Dienst vorgelegt, über den am Mittwoch im Landtag abgestimmt wurde. Er wurde mehrheitlich von CDU, SPD, AfD und der Blauen Partei abgelehnt.

Katja Meier hat das nicht überrascht. Sie wollte mit ihrem Gesetzentwurf in erster Linie den Druck auf die Regierung verstärken. Die Karrierechancen für Frauen müssten erhöht und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als eine zentrale Aufgabe wahrgenommen werden. Hauptkritikpunkt am bestehenden Frauenförderungsgesetz aus dem Jahr 1994 ist, dass Sanktionsmöglichkeiten fehlen, um die Nichteinhaltung von Frauenförderplänen- und berichten zu ahnden. Ergebnis: Der Frauenanteil an Führungspositionen über alle Ministerien und oberen Staatsbehörden hinweg liegt derzeit bei 31,8 Prozent, 0,7 Prozentpunkte mehr als vor vier Jahren. Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist weiblich.

Die Grünen fordern neben einem Klagerecht für Gleichstellungsbeauftragte in Dienststellen und Kommunen auch die paritätische Besetzung der Gremien mit Männern und Frauen, eine geschlechtergerechte Haushaltsführung und geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen.

Ministerin Köpping kündigte in der Aussprache an, dass der Gleichstellungsbeirat am 30. November über die zahlreichen Änderungsvorschläge an ihrem Gesetzentwurf beraten werde. Dann komme er ins Kabinett. Sie gebe bewusst keine Zeitschiene vor, denn der breite Beteiligungsprozess sei ihr wichtig. „Ich will ein Gesetz, das auch umgesetzt wird“, so Köpping. (SZ/nm)