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Landratsamts-Spanner muss ins Gefängnis

Ein 46-Jähriger hatte auf der Damentoilette eine Kamera installiert. Zudem war er wegen mehr als 40 weiteren Taten angeklagt.

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© Sebastian Schultz

Von Setfan Lehmann und Jürgen Müller

Riesa. Der Mann, der eine Kamera auf der Damentoilette des Landratsamtes in Riesa versteckt hatte, muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das hat das Schöffengericht in Dresden am Montag entschieden.

Dem 46-Jährigen war unter anderem vorgeworfen worden, sein Handy in der Decke der Toilette versteckt und Filmaufnahmen von mehreren Stunden Länge angefertigt zu haben. Ins Urteil flossen deshalb auch drei Fälle der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“ ein. Das Strafgesetz sieht allein für solche Vergehen eine Höchststrafe von zwei Jahren vor. Im Fall des Angeklagten kommen allerdings noch eine ganze Reihe von anderen Punkten hinzu, in denen das Schöffengericht den Mann ebenfalls für schuldig befand. Darunter sind eine Reihe von Diebstählen, von Geldbörsen über Laptops bis hin zu Autos, aber ebenso das Fahren ohne Fahrerlaubnis, zum Teil auch mit Alkohol am Steuer.

Hinzu kommen noch verschiedene Fälle von Beleidigung. So hat der Mann seiner getrennt von ihm lebenden damaligen Ehefrau innerhalb eines kurzen Zeitraums Dutzende SMS geschrieben, in denen er sie aufs Übelste beschimpfte. Auch Polizisten und Justizbeamte beleidigte er, wobei nicht alle Fälle in das Urteil einflossen. So hatten die JVA-Bediensteten deutlich gemacht, dass sie auf eine Strafverfolgung wegen Beleidigung keinen größeren Wert legten. Angeklagt waren insgesamt mehr als 40 Taten.

Am Ende der Verhandlung standen zwei Urteile zu zweieinhalb Jahren und einem Jahr Haft – ohne Bewährung. Schon das lange Vorstrafenregister habe dazu geführt, dass „wir eine Bewährungschance nicht gesehen haben“, so der Vorsitzende Richter Herrmann Hepp-Schwab. Das Gericht verhängte zusätzlich eine Fahrerlaubnis-Sperre von viereinhalb Jahren und eine niedrige vierstellige Summe als sogenannten Wertersatz einzuziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (SZ)