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Kein Platz in der Krippe

Eltern verklagen die Stadt Leipzig, weil ihr Kind keinen Kita-Platz bekam. Kein Einzelfall in Sachsens Großstädten.

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© Symbolfoto: dpa

Von Sven Heitkamp, Leipzig

Irgendwann platzte Claudia und Sven Menschel der Kragen. Weil die Stadt Leipzig den Eltern partout keinen Krippen-Platz für ihren einjährigen Sohn Tobias anbieten konnte und die Mutter dadurch ihren Job in einem Ingenieurbüro erst später wieder antreten konnte, verklagten sie das Rathaus auf Schadensersatz. Sie fordern knapp 2 600 Euro Verdienstausfall plus Anwaltskosten. „Wir wollen klar machen, dass die Stadt versagt und den jahrelang absehbaren Bedarf verschlafen hat“, sagt Sven Menschel. Gestern wurde ihre Klage vor dem Leipziger Landgericht verhandelt. Und die Menschels waren nicht die einzigen. Gleich drei Familien erschienen im Halbstundentakt vor Richter Sixtus Ecker.

Entgangene Einnahmen

Ihre Fälle sind landesweit ziemlich einmalig. Während andernorts in Sachsen eher Kindermangel herrscht, leidet Leipzig unter einem Luxusproblem: Die Geburtenzahlen steigen, die Einwohnerzahl wächst massiv auf derzeit 530 000. Die Stadt zog mit Kita-Neubauten nicht im selben Tempo nach und kann den von Bund und Ländern seit August 2013 verordneten Betreuungsanspruch für Einjährige nicht voll erfüllen. In Dresden, wo die Kinderzahlen ebenfalls wachsen, klappt es scheinbar besser: Dort läuft lediglich eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, ein Urteil steht noch aus.

Menschels Sohn Tobias kam im Januar 2013 auf die Welt, bald schon meldeten die Eltern ihren Bedarf an und gingen Klinkenputzen bei Kitas, um einen freien Platz zu bekommen. Genutzt hat es nichts. Als die Architektin Mitte Januar dieses Jahres wieder zur Arbeit erscheinen musste, ging es nicht. Erst im März bekam die 34-Jährige für Tobias einen Platz bei einem freien Träger. Für die sechs entgangenen Wochen macht sie ihre Ansprüche geltend, auch wenn sie wieder in dem Ingenieurbüro arbeitet. Anderen Eltern erging es zur selben Zeit ähnlich, auch sie fordern vor Gericht mehrere Tausend Euro Schadensersatz. „Die Eltern haben alles richtig gemacht. Sie sind frustriert und wollen ihr Recht“, sagt Anwältin Natalie Wolfrum. Die Stadt habe auf Lücke geplant und gehofft, dass Eltern nicht klagen. Nun gehe es darum, anderen Betroffenen Mut zu machen.

Der Vorsitzende Richter Sixtus Ecker hat dafür Verständnis. Obwohl er sein Urteil erst für den 12. Januar ankündigte, ließ er doch klar seine Haltung erkennen. In keinem der Fälle habe die Stadt einen Platz zur Verfügung gestellt und damit klar ihre Pflicht nicht erfüllt. Dies sei als schuldhaft anzusehen. „Aus welchen Gründen auch immer“, so Ecker. Tatsächlich waren in einer offiziellen Prognoseplanung für 2014 fast 700 fehlende Kita-Plätze ausgewiesen. Einem Erfolg der Klage stehe nichts im Wege, sagte Ecker. Eigentlich gehe es nur noch um die genaue Höhe des Schadens.

Rathaus im Dilemma

Der Anwalt der Stadt Leipzig, der Fachmann für Kommunal-, Staats- und Haftungsrecht Sven Singer aus Dresden, sieht das freilich anders: Zum einen könne die Stadt als solche gar keine Pflichten verletzten und sei daher nicht haftbar zu machen, es müsse das Verschulden eines Mitarbeiters oder Amtsleiters vorliegen. Zum anderen gehe es beim Kita-Rechtsanspruch um das Recht des Kindes – nicht aber das der Eltern. Und eigentlich müssten die Familien der Stadt ein Verschulden nachweisen. Ohnehin sei das Rathaus in einem Dilemma, weil es sich im Bereich der Prognose von Geburten bewege. Gebe es zu viele Betreuungsplätze, werfe man ihr Steuerverschwendung vor. Gebe es zu wenige, klagten die Eltern. Die Stadt verweist darauf, dass allein dieses Jahr 1 750 und nächstes Jahr 1800 neue Kita-Plätze für alle Altersgruppen entstehen, zumeist bei freien Trägern. Von 2005 bis 2016 werden es insgesamt 12 000 neue Plätze.

Nun will Singer schriftlich eine Erklärung nachliefern, warum die Stadt keine Plätze zur Verfügung hatte. Einen gütlichen Vergleich lehnen indes beide Seiten ab – sie wollen Klarheit.

Beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) kennt man das ungewöhnliche Kita-Problem. „In aller Regel kann ein Betreuungsangebot unterbreitet werden. Nur vereinzelt, wie in Dresden und Leipzig, gibt es gewisse Engpässe, sodass es zu geringen Verzögerungen bei der Platzvergabe kommen kann“, sagt SSG-Geschäftsführer Mischa Woitscheck. „Da aber stetig neue Plätze geschaffen werden, werden die Engpässe hoffentlich bald behoben sein.“ Künftige Eltern werden es hoffen.