Merken

Gericht billigt Kündigung

Ein menschenverachtender Kommentar unter einem Foto in Dienstkleidung erlaubt die fristlose Entlassung, urteilt das Landesarbeitsgericht.

Teilen
Folgen

Von Karin Schlottmann

Plauen. Eine ausländerfeindliche Äußerung auf Facebook hat einen Gleisbauarbeiter aus Plauen seinen Arbeitsplatz gekostet. Das Landesarbeitsgericht in Chemnitz hat die fristlose Kündigung des Mannes für rechtmäßig erklärt. Es sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.1 Sa 515/17)

Der Gleisbauer, der bis 2009 für das Unternehmen als Straßenbahnfahrer gearbeitet hatte, postete Mitte Dezember 2016 auf einer Facebook-Seite der rechtsextremistischen Partei „III. Weg“ das Bild einer meckernden Ziege mit der Sprechblase „Achmed, ich bin schwanger“. Diesen Kommentar veröffentlichte er unter seinem Namen und seinem Foto in Fahrer-Dienstkleidung des Arbeitgebers.

Das Landesarbeitsgericht stuft das Foto als menschenverachtende Schmähung und Geringschätzung einer ganzen ausländischen Bevölkerungsgruppe ein. Türkische Bürger würden dadurch verächtlich gemacht und „auf eine tierische Ebene“ reduziert, heißt es im Urteil. Das Argument des Klägers, sein Kommentar sei satirisch gemeint, wies das Gericht zurück. Das Bild sei weder ironisch, witzig, bissig, noch lade es den Leser zum Schmunzeln ein. „Das Ziegenfoto hat nichts mit Satire zu tun.“

Der Gleisbauer habe das Bild zudem bewusst auf einer der rechtsextremistischen Partei „III. Weg“ nahestehenden Seite gepostet. Die Wirkung sei beabsichtigt gewesen. Er habe bereits an einer Kundgebung der Partei teilgenommen und kannte daher deren antisemitischen und ausländerfeindlichen Ziele.

Weil sich der Kläger in Uniform und mit vollem Namen abbilden ließ, habe er einen Bezug zu seinem Arbeitgeber hergestellt, urteilten die Richter. Dadurch sei dieser in den Verdacht der Ausländerfeindlichkeit geraten. Die Interessen des Unternehmens, das der Stadt gehöre und damit Teil des öffentlichen Dienstes sei, seien erheblich beeinträchtigt worden. Die mangelnde Rücksicht auf den Arbeitgeber wiege schwer, der Arbeitnehmer könne sich deshalb auch nicht darauf berufen, dass er seit 24 Jahren für die Firma arbeite.