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Geldstrafe nach Mordaufruf gegen Leipzigs OB

Weil er im Internet zum Mord an Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) aufgerufen hatte, muss ein 43-Jähriger eine Geldstrafe von 1380 Euro zahlen.

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Leipzig. Beleidigungen und Drohungen im Internet gegen Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) haben juristische Konsequenzen. Zuletzt wurde ein 43-Jähriger zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1 380 Euro verpflichtet, weil er im Internet zum Mord an Jung aufgerufen hatte. Das sagte Amtsgerichtssprecher Stefan Blaschke am Dienstag in Leipzig.

Insgesamt ging die Justiz bislang vier Fällen nach, nachdem Leipzigs Stadtoberhaupt gegen namentlich bekannte Hetzer Strafanzeigen erstattet hatte. So hat das Amtsgericht Leipzig gegen einen Internet-Pöbler eine Strafe von 1 200 Euro ausgesprochen. In einem nach Dresden abgegebenen Fall wurde ein Strafbefehl in Höhe von 500 Euro verhängt. In einem weiteren Fall hat ein Beschuldigter gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt. Einen Termin beim Amtsgericht Leipzig gebe es aber noch nicht, hieß es.

In dem jüngsten Fall hatte der 43-jährige Beschuldigte zunächst Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen à 23 Euro eingelegt. Während der Verhandlung am Montag zog er diesen jedoch zurück, so dass der Strafbefehl rechtskräftig wurde. Zunächst hatten „Leipziger Volkszeitung“ und „Bild“ berichtet.

Der 43-Jährige hatte den Angaben zufolge seinen Hasskommentar auf der Facebook-Seite des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses Legida veröffentlicht. Jung stellte Strafantrag. Bei der Vernehmung durch die Polizei räumte der Beschuldigte ein, Autor des Kommentars zu sein. Daraufhin war der Strafbefehl gegen ihn ergangen.

Vor Gericht wies der Mann dann zunächst jede Schuld von sich: Sein eigener Facebook-Account sei gehackt worden. Als ihn die Richterin darauf hinwies, dass er im Fall einer Verurteilung mit einer höheren Strafe rechnen müsse, zog der 43-Jährige den Einspruch zurück. (dpa)