Merken

Freispruch für Cannabis-Gärtner

Ein Mann baut in seinem Haus Hanf an. Die Droge soll die Leiden seines Mitbewohners lindern. Eine Amtsrichterin aus Grimma lässt deshalb Gnade vor Recht ergehen.

Teilen
Folgen
© Symbolfoto: ABIR SULTAN/dpa

Von Sven Heitkamp, Leipzig

Robert Roßmair, 58, Softwareentwickler und Hausbesitzer in Wagelwitz bei Mutzschen, ist kein Kiffer und kein Krimineller. „Ich war noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten“, sagt er. Trotzdem stand er unlängst in Grimma vor dem Amtsgericht, angeklagt wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – auf gut deutsch: wegen Drogendelikten. Er musste sich für den Cannabis-Anbau rechtfertigen, den er seit Jahren in größerem Stil in seinem Haus betrieben hatte, um einem schwerkranken Freund zu helfen. Am Ende ging die Geschichte noch einmal gut aus: Roßmair wurde freigesprochen, das Grimmaer Gericht erkannte einen rechtfertigenden medizinischen Notstand an. „Ich bin zwar freigesprochen worden“, sagt Roßmair, „kann deswegen aber noch lange nicht legal Cannabis anbauen.“ Die Vorsitzende Richterin habe ihm dringend davon abgeraten, die Justiz noch einmal herauszufordern.

Es ist die Geschichte eines außergewöhnlichen Cannabis-Falls. Roßmair lebt mit seinem Studienfreund Frank Dinter gemeinsam in dem Haus im Muldental. Doch der 58-jährige Mitbewohner leidet seit langer Zeit an diversen Symptomen einer bis heute nicht genau diagnostizierten Erkrankung und unter heftigen Schmerzen. Denkbar ist eine Form des Chronischen Erschöpfungssyndroms. Ein Gutachter bestätigte seinen schlechten Gesundheitszustand vor Gericht.

Vor gut zehn Jahren entdeckten Dinter und Roßmair, dass Cannabis bei der Linderung der Leiden hilft. Sie bestellten die getrockneten Blüten in den Niederlanden, und Dinter kam damit gut zurecht. Allerdings nicht mit dem Rauchen – das Inhalieren mit einem sogenannten Verdampfer sei körperlich viel zu anstrengend gewesen. „Wir haben die Blüten gemahlen, mit einem Pflanzenöl verrührt und im Backofen zu einer Art Paste verarbeitet. Er war nie berauscht“, betont Roßmair.

Kaum vergleichbare Urteile

Die Crux allerdings waren die Kosten, die bald in die Tausenden gingen, weil die Dosis immer weiter gesteigert werden musste. „In einem Jahr haben wir allein 60 000 Euro für Cannabis ausgegeben“, erzählt Roßmair. Also fing er an, den Hanf selbst anzubauen – im vollen Wissen, dass es ihm eigentlich verboten war. „Das war eine Gewissensentscheidung“, sagt Roßmair. Er beschaffte ein blickdichtes Zelt samt Kohlefiltern, damit kein auffälliger Geruch nach außen dringen konnte. Im Internet war die Ausrüstung für Selbst-Anbauer gut zu beschaffen. Irgendwann bestellte er auch eine Anlage mit Nährfilmtechnik, um die Cannabis-Pflanzen mit geringem Aufwand zu züchten. „Ich bin ja voll berufstätig und konnte mich eigentlich gar nicht um die Pflanzen kümmern“, sagt er.

Der Versender der Anlage flog bei der Polizei aber im Zusammenhang mit Cannabis auf – und die Ermittler durchforsteten dessen Kundenkartei. Im Juni 2016 stand die Polizei zur Hausdurchsuchung in der Tür. „Und ich dachte immer, ich wäre vorsichtig genug gewesen“, sagt Roßmair.

Im Urteil aber ließ das Gericht Milde walten: Der Sachverständige habe die Tragödie und die Hilflosigkeit der Medizin in diesem ganz konkreten Fall beschrieben und keine Zweifel an der Notwendigkeit des Handelns gelassen, so die Richterin. Nach der Beweisaufnahme habe für das Gericht festgestanden, dass das Gesundheitssystem der sehr individuellen Krankheitssituation des Zeugen über Jahre hinweg nicht gerecht geworden sei. Der Angeklagte und sein Freund hätten keinen anderen Weg als die Selbstversorgung mit Cannabis gehen können.

Roßmairs Leipziger Anwalt Tommy Kujus ist froh über den Richterspruch. „Dennoch handelt es sich um eine Ausnahmeentscheidung“, betont Kujus. „Die Hürden für einen rechtfertigenden Notstand sind hoch.“ Es gebe kaum vergleichbare Urteile. In diesem besonderen Fall sei das Gutachten allerdings eindeutig gewesen. Da auch die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel eingelegt habe, sei das Urteil inzwischen rechtskräftig.

Roßmair und sein Freund Dinter müssen sich dennoch mit anderen Arzneien, vor allem sogenannten Nootropika, behelfen. „Sie lindern die Beschwerden ebenfalls“, sagt Roßmaier. „Aber nicht so gut, wie es Cannabis getan hat.“ Derzeit sind sie auf der Suche nach einem Arzt, der legal Cannabis verschreiben kann – wie es die Rechtslage seit März 2017 zulässt.