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Eine verhängnisvolle Affäre

Nach einigen Pannen droht der Prozess gegen die „Freie Kameradschaft Dresden“ zu platzen.

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© Benno Löffler

Von Alexander Schneider

Dresden. Erst wird in der Gefängniszelle eines Angeklagten ein Computer sichergestellt, mit dem es ihm möglich war, monatelang via Internet zu kommunizieren. Dann wird bekannt, Benjamin Z., der mutmaßliche Rechtsextremist und Chef der „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD), soll 2015 eine sexuelle Beziehung mit einer Frau gehabt haben, die nun als Schöffin in seinem Prozess über ihn richten soll.

Dieses Verfahren ist ersthaft gefährdet. Als die Affäre am Freitag erstmals im FKD-Prozess am Landgericht Dresden eine Rolle spielen sollte, kam die nächste Panne ans Licht. Dem zweiten Schöffen und dem Ergänzungsrichter der Staatsschutzkammer waren die verhängnisvolle Liaison wohl seit Wochen bekannt – ohne den Vorsitzenden Richter darüber informiert zu haben. Das behaupten die Verteidiger. Wegen einer ganzen Reihe an Befangenheitsanträgen wurde der Prozess überraschend gar nicht mehr aufgerufen, sondern auf nächsten Freitag vertagt.

Für die Schöffin ist die Enthüllung ihrer Sex-Beziehung ein Super-Gau. Warum hat sie nicht schon zum Prozessauftakt im September 2017 das Gericht ins Vertrauen gezogen? Schämte sie sich? Seit 14 Monaten sitzt die Frau kaum drei Meter von Benjamin Z. entfernt an der Richterbank. Teilte sie etwa nicht nur das Bett, sondern auch die Gesinnung mit Benjamin Z.? Das fragen sich jetzt nicht nur die Nebenklage-Anwälte, die die ehrenamtliche Richterin für befangen halten.

Der Verdacht der Sex-Affäre kam erst am Mittwoch ans Licht. Benjamin Z. aus Dresden hatte in einem biografie-ähnlichen Text geschrieben: „Übrigens hatte ich vor der Verhandlung etwas mit der Schöffin.“ Das Dokument befand sich auf seinem Tablet-PC. Als Untersuchungsgefangener in der Justizvollzugsanstalt Torgau durfte Z. den Computer als „Lesegerät“ für seine Prozessakten besitzen. Niemand ahnte jedoch, dass er damit ins Internet konnte – wohl über eine WLan-Verbindung zu Hotspots auf illegalen Smartphones von Mitgefangenen. Z. soll sogar versucht haben, Zeugen zu beeinflussen.

Die Zweckentfremdung des Tablets flog im Juli 2018 auf. Danach muss die betroffene Schöffin geahnt haben, ihre Affäre mit Z. könnte ans Licht kommen – und den Prozess gefährden. Nach SZ-Informationen soll sie den Mitschöffen und den Ergänzungsrichter ins Vertrauen gezogen und gefragt haben, wie sie sich nun verhalten soll. Angeblich rieten ihr beide, die peinliche Sache schleunigst dem Vorsitzenden Richter Joachim Kubista mitzuteilen. Doch das hat sie nicht getan.

Bereits am Donnerstag deutete sich an, dass es in der Hauptverhandlung ein ernstes Problem gibt. Der für Freitag anstehende Prozesstermin wurde kurzfristig von 9 auf 14 Uhr verschoben. Als die Sitzung beginnen sollte, tauchte plötzlich Landgerichtssprecher Thomas Ziegler auf und teilte mit, die Verhandlung werde aufgrund mehrerer Befangenheitsanträge nicht wie geplant stattfinden.

Es ist ein Mammut-Prozess mit inzwischen mehr als 50 Verhandlungstagen. Ein Ende ist noch nicht absehbar, neue Termine wurden erst kürzlich bis Ende März 2019 bestimmt. Die Kammer, besetzt aus drei Berufs- und zwei Laienrichtern, hat jedem der sechs Angeklagten zwei Verteidiger beigeordnet. Außerdem gibt es eine Ergänzungsschöffin und einen Ergänzungsrichter, die einspringen müssen, sollte ein Richter oder ein Schöffe ausfallen. Genau das könnte nun passieren.

Die Nebenklage-Anwälte beantragten, die betroffene Schöffin aus Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Verteidiger wiederum haben Befangenheitsanträge gegen den zweiten Schöffen und den Ergänzungsrichter gestellt, weil sie ihr Wissen um die Affäre für sich behalten haben sollen. „Welchen Eindruck müssen die Angeklagten haben“, sagt Verteidiger Henning Schneider, „wenn sie erfahren, dass drei Mitglieder des Gerichts über Wochen ein Geheimnis miteinander teilen?“

Verteidiger Robert Zukowski vermutet, die Schöffin habe sich ihren Kollegen bereits vor etwa zwei Monaten anvertraut. Sein Kollege Ulf Weinhold hält sogar den Vorsitzenden Kubista für befangen. Er habe ein Klima geschaffen, in dem die Schöffin sich nicht in der Lage gesehen habe, sich ihm anzuvertrauen.

Die Angeklagten sollen zwischen Mitte 2015 und Januar 2016 als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zahlreiche Straftaten begangen haben – Angriffe auf Polizeibeamte, Ausländer und Andersdenkende. Laut Anklage haben sie auch gemeinsam mit der rechtsterroristischen „Gruppe Freital“ ein alternatives Wohnprojekt überfallen. Die meisten FKD-ler sitzen seit Ende 2016 in U-Haft. Sollte der Prozess nun platzen, könnten die Angeklagten auf freien Fuß kommen. Der Staatsschutzkammer steht eine arbeitsreiche Woche bevor.