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Bußgelder für Bullenkopf-Männer

Beim Pokalspiel gegen RB Leipzig erlaubten sich Fans von Dynamo Dresden vor einem Jahr einen makabren Scherz. Vor Gericht akzeptieren sie nun ihre Strafen.

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© L. Hentschel

Von Alexander Schneider

Dresden. Fußballfans von Dynamo Dresden verstehen es, die Öffentlichkeit regelmäßig mit medial in Szene gesetzten Aktionen zu entsetzen. Zuletzt haben sie im April gegen Ende der Zweitliga-Saison mit einem Auftritt im militärischen Tarnfleckenmuster und mit einer Kriegserklärung an den DFB bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Doch bereits zu Saisonbeginn hatten einige Fußballanhänger mit einer makabren Aktion im Dresdner K-Block für Aufsehen gesorgt. Beim DFB-Pokalspiel gegen RB Leipzig am 20. August 2016 sollen sie einen Bullenschädel über den Zaun ins Innere des DDV-Stadions geworfen haben. Der Kuh-Kopf, der offensichtlich aus einer Schlachterei stammte, sollte wohl die verhassten „Roten Bullen“ provozieren.

Nach einigen Wochen Ermittlungsarbeit war es der Polizei gelungen, sieben Provokateure, zwei Jugendliche und fünf Erwachsene, zu ermitteln. Darunter sollen auch einschlägig bekannte Schlachtenbummler gewesen sein, mit denen die Beamten in der Vergangenheit schon mehrfach zu tun gehabt hatten.

Knöllchen statt Strafverfahren

Nach der Prüfung des Schädel-Falls ergab sich allerdings kein Straftatverdacht gegen die sogenannten Fans. Wohl aber wurde die Sache als Ordnungswidrigkeit bewertet. Die Männer erhielten gepfefferte Bußgelder wegen Belästigung der Allgemeinheit. Auch von Stadionverboten seitens des Vereins war bereits die Rede. Manch einer akzeptierte sein Bußgeld von immerhin 250 Euro, andere legten Einspruch gegen die Entscheidung der Dresdner Bußgeldbehörde ein. Zwei Männer haben nun am Freitag versucht, ihre Strafe vom Amtsgericht Dresden kassieren zu lassen.

Doch Knöllchenrichter Jochen Meißner machte schon dem Angeschuldigten im ersten Prozess wenig Hoffnung. Der Dynamo-Fan zog nach wenigen Minuten seinen Einspruch zurück und akzeptierte das Bußgeld. Zu dem zweiten Verfahren kam es dann gar nicht mehr. Das teilte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft mit. Er hatte wegen der Besonderheit des Falls an dem Ordnungswidrigkeits-Verfahren teilgenommen. Üblicherweise vertritt in solchen Verfahren ein eigener Mitarbeiter die Bußgeldbehörde. Die Besonderheit des Falls, der ein gehöriges öffentliches Interesse ausgelöst hatte, scheint das Amtsgericht jedoch nicht geteilt zu haben. Das Gericht hatte den Termin nicht mitgeteilt.

Kopf sollte nicht in Arena landen

Nach Justizangaben erhielten ein Jugendlicher und ein halbes Dutzend Erwachsene für die Bullen-Sache Bußgelder in Höhe von jeweils 250 Euro. Manche akzeptieren die Entscheidungen, andere legten Einspruch dagegen ein und einer soll die Frist dazu verpasst haben. Mindestens ein Einspruchsverfahren steht noch aus. Der Jugendliche wurde in seinem Verfahren freigesprochen, weil er mit dem Kopf nichts zu tun hatte, wohl aber mit einer Fahnenstange. Nach SZ-Informationen warfen die Fans den Bullenkopf nicht ins Stadion. Sie hatten den Schädel angeblich versteckt hinter einer Fahne auf eine Plastestange gespießt – die sei aber gebrochen und der Kopf in den Stadioninnenraum gekullert.