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Asyl-Urteile häufig ohne Folgen

In der Praxis scheitert das Asylrecht daran, dass negative Bescheide und Urteile meist nicht vollzogen werden. Das sei absolut frustrierend, sagt Sachsens oberster Verwaltungsrichter.

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© Uli Deck/dpa

Bautzen. Das geplante Ankerzentrum für Asylbewerber ist aus Sicht von Sachsens oberstem Verwaltungsrichter weder erforderlich noch hilfreich. Die Hindernisse in den Asylverfahren würden durch das Zentrum nicht verschwinden, sagte Erich Künzler, Präsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen, der Sächsischen Zeitung. „Ich gehe davon aus, dass kein sächsisches Verwaltungsgericht in ein Ankerzentrum zieht.“

Das grundlegende Problem für den Rechtsstaat seien nicht die langen Aktenwege zwischen Behörden und Gerichten. In der Praxis scheitere das Asylrecht daran, dass negative Bescheide und Urteile meistens nicht vollzogen werden. Es komme nach den meisten Verwaltungsgerichtsprozessen weder zur Ausreise noch zu einer Abschiebung. „Die Verwaltungsrichter haben den Eindruck, dass sie überwiegend für den Papierkorb arbeiten“, kritisierte Künzler. „Das ist absolut frustrierend.“

Der wichtigste Grund dafür seien die fehlenden Papiere der Flüchtlinge. „Man kommt nach Deutschland ohne Pass, aber man kommt ohne Pass nicht wieder hinaus“, sagte der Jurist. Bei der Beschaffung von Passersatzpapieren funktioniere die Zusammenarbeit mit Herkunftsländern wie Indien und Tunesien nicht. Auch viele Asylbewerber kooperierten nicht so, wie es nötig sei.

Die Hürden bei Abschiebung und Rückführung bestünden nach seinen Erfahrungen seit 30 Jahren. Durch die hohen Einwanderungszahlen habe sich das Problem in den vergangenen fünf Jahren allerdings verschärft. (SZ/lot)