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Geld für Ärzte, wenn sie ans Telefon gehen

Warteschlange, Bandansage, minutenlanges Klingeln: Wer einen Arzt erreichen will, braucht oft viel Geduld. Ein sächsisches Modell will jetzt Schluss damit machen - und Kassenärzte bezahlen, wenn sie öfter rangehen.

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© dpa

Von Steffen Klameth

Dresden. Minutenlanges Freizeichen, ewige Warteschleife oder die Ansage vom Band, man möge doch bitte zu einem späteren Zeitpunkt anrufen: Kein Patient, der beim Anruf einer Arztpraxis nicht schon mal verzweifelt aufgegeben hat. Damit soll nun Schluss sein: Kassenärzte können ab sofort mehr Geld erhalten, wenn sie sich verpflichten, besser erreichbar zu sein.

„Die telefonische Erreichbarkeit wird zunehmend und meist zu Recht kritisiert“, sagt Dr. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS). Aus diesem Grund habe man sich in intensiven Verhandlungen mit den Krankenkassen im Freistaat über Zuschläge geeinigt, um einen Anreiz zu schaffen. „Die Kassen steuern dafür in diesem und im nächsten Jahr jeweils 3,6 Millionen Euro bei – zusätzlich zum üblichen Honorar“, sagte TK-Landeschefin Simone Hartmann der SZ. Die Gesamtvergütung für Sachsens Kassenärzte beläuft sich 2017 auf rund zwei Milliarden Euro.

Die Teilnahme an dem sogenannten Erreichbarkeitsmodell ist freiwillig. Per Unterschrift verpflichten sich die Praxen, innerhalb ihrer Öffnungszeiten grundsätzlich telefonisch erreichbar zu sein. Laut KVS heißt das konkret: Montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr und am Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr sollen Mitarbeiter der Praxis am Telefon sitzen. Alternativ ist eine „qualifizierte Auskunft“ per Bandansage möglich. Dies ist aber nur dann erlaubt, wenn mehrere Anrufer gleichzeitig die Praxis erreichen wollen. Bei Anrufen außerhalb der Sprechzeiten oder längerer Krankheit sollen Hinweise zum Bereitschaftsdienst bzw. zur Vertretung ertönen.

Die Aufwandspauschale ist nach der Größe der Praxen gestaffelt. Pro Quartal erhalten die teilnehmenden Ärzte 250, 500 oder 750 Euro. Darüber hinaus ist ein Zuschlag von jeweils 50 Euro möglich, wenn weitere freiwillige Leistungen angeboten werden – etwa die Angabe einer E-Mail-Adresse für Termin- und Rezeptanfragen, einer Telefonnummer für Rezeptanforderungen und Überweisungen sowie einer Akutsprechstunde.

Die Krankenkassen hoffen, dass sich möglichst viele Praxen an dem Modell beteiligen. „Besonders wichtig ist mir, dass wir auch berufstätigen Patienten in akuten Situationen einen schnelleren Zugang zu Fachärzten vermitteln“, sagt Simone Hartmann. Außerdem könnten Freiräume für das Praxispersonal geschaffen werden.

Auch die KVS wirbt für möglichst viele Teilnehmer. Sie will mit dem Modell vermeiden, dass noch mehr Patienten die Notaufnahmen der Krankenhäuser ansteuern. Die Einhaltung der Vorgaben soll mit Stichproben kontrolliert werden.