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Al-Nusra-Mitglied verurteilt

Ein in Chemnitz lebender Syrer zeigt sich selbst bei der Polizei als ehemaliger Terrorist an. Im ersten sächsischen Dschihadisten-Prozess werden etliche Ermittlungsfehler bekannt.

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© A. Schneider

Alexander Schneider

Dresden. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat am Dienstag einen 25-jährigen Syrer wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung verurteilt. Nasser A. bekam ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Nach Überzeugung des Gerichts wurde er Mitte 2014 einige Wochen bei der al-Nusra-Front als Kämpfer ausgebildet. Dem Angeklagten könne nicht nachgewiesen werden, dass er tatsächlich gekämpft hätte.

Es war der erste Prozess gegen einen sogenannten Dschihadisten vor dem Staatsschutzsenat des OLG. Der Angeklagte hatte sich im Februar dreimal selbst bei der Chemnitzer Polizei gestellt, ehe die Beamten auf ihn aufmerksam wurden. Seit dem 15. Februar sitzt er in Untersuchungshaft.

Neun Verhandlungstage befasste sich der Senat nun seit Anfang September mit der Frage, welche Rolle der Angeklagte in der al-Nusra-Front gespielt hat. Er selbst hatte bei seiner Polizeivernehmung angegeben, im Jahr 2014 bei der al-Nusra-Front mehrere Wochen als Kämpfer ausgebildet und danach als Wachmann eingesetzt worden zu sein. Er sei auch an der Entführung von drei Journalisten beteiligt gewesen, die er bewacht habe. Im August 2014 flüchtete Nasser A. in die Türkei und lebte seit 2015 in Chemnitz.

Der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann ging in seiner Urteilsbegründung auf die Entwicklung der al-Nusra-Front ein. Er beschrieb sie als stark regional verwurzelte, IS-nahe Terrormilitz, die unter anderem das Ziel habe, das Assad-Regime zu stürzen und die Sharia als Rechtsordnung zu etablieren. Die Strategie dazu seien Anschläge vor allem auf militärische Einrichtungen, militärische Kämpfe und auch gezielte Tötungen. Anschläge auf Zivilisten stünden dabei weniger im Fokus.

Nach den Angaben des Angeklagten war die Kammer überzeugt, dass A. bei der al-Nusra-Front mehrere Wochen ausgebildet worden war, wohl auch an der Kalaschnikow und anderen Waffen. Nicht nachgewiesen werden konnte, ob der Angeklagte tatsächlich an der Entführung von drei Journalisten beteiligt war, wie er es zunächst ausgesagt hatte. Entsprechende Hinweise ließen sich nicht erhärten. Zunächst hatte A. behauptet, er sei gezwungen worden, sich al-Nusra anzuschließen. Nachdem das Gericht den bekannten Islamwissenschaftler Guido Steinberg als Sachverständigen gehört hatte, räumte A. ein, er habe sich freiwillig der al-Qaida nahestehende Bürgerkriegsmiliz angeschlossen.

Im Prozess kamen eine Reihe Ermittlungsfehler der Polizei zur Sprache, die Probleme im Umgang mit Gefährdern aufzeigen. Das veranlasste selbst den Staatsanwalt Michael Wehnert von „Unzulänglichkeiten und Fehlern“ zu sprechen. Verteidiger Ulf Israel nannte die Ermittlungen „katastrophal“. So sei sein Mandant als er sich gestellt hatte, bewusste zunächst als Zeuge und nicht als Beschuldigter befragt und belehrt worden.

Das Landeskriminalamt hatte drei konkrete Hinweise auf A. als al-Nusra-Mitglied was jedoch nicht weiter verfolgt wurde. Und schließlich meldete sich A. selbst dreimal freiwillig bei der Polizei, ehe die Beamten den Fall ernst nahmen. Am letzten Prozesstag schließlich wurde das bislang spektakulärste Foto von A. bekannt - es zeigt den Mann in der typischen Al-Nusra-Kampfkleidung und mit einem schweren Maschinengewehr in der Hand. A. hatte dieses Bild selbst nach seiner Flucht aus Syrien auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Fresemann sprach ebenfalls die Polizeifehler an. Er begründete sie mit der „erheblichen Überlastung der Ermittlungsbehörden“.

Staatsanwalt Wehnert forderte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren für den Angeklagten, Verteidiger Ulf Israel hielt eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren als ausreichend. Im Rahmen dieses Tatbestandes könne man kaum weniger Schuld auf sich laden als A. es getan habe, sagte der Verteidiger.

Der Staatsschutzsenat folgte weitgehend der Argumentation des Anwalts. Er beschrieb den Angeklagten als einen einfach gestrickten Mann, dem es schon schwer fiele, einen längeren Text zu lesen. Er sei auch nicht als besonders religiös aufgefallen. Die Veröffentlichung des Fotos erklärte sich das Gericht eher damit, dass A. sich als erfolgreich, als gefährlich oder als wichtig darstellen wollte – nicht um sich als Mitkämpfer zu profilieren. Fresemann rechnete dem Angeklagten hoch an, dass er sich selbst gestellt habe. Das milde Urteil begründete der Richter mit der geringen Schuld des Angeklagten. Der Senat ging von einem „minder schweren Fall“ aus.

Der Senat habe sich mit seiner Entscheidung an den Prozessen anderer Oberlandesgerichte orientiert, sagte Richter Fresemann. Nach rund acht Monaten in Untersuchungshaft und unter den besonders restriktiven Bedingungen als mutmaßlicher Terrorverdächtiger durfte Nasser A. im Anschluss an die Urteilsverkündung das Gerichtsgebäude am Hammerweg in Dresden als freier Mann verlassen.