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Zwei vorgetäuschte Vergewaltigungen

Eine 30-jährige Frau belog erst ihren Ehemann und dann die Polizei. Mehr Unheil ist zum Glück nicht passiert.

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© Symbolbild: dpa

Von Alexander Schneider

Manchmal ist es gut, dass die Polizei monatelang Straftaten nicht verfolgen konnte. So blieben zwei Männern peinliche Vernehmungen zu ihrem Sexualleben erspart. Denn die Männer aus Heidenau und Dresden waren von einer 30 Jahre alten Frau zu unrecht beschuldigt worden, sie vergewaltigt zu haben. Der Erste habe sie angeblich am 21. August vergangenen Jahres nachmittags in seiner Wohnung zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gezwungen. Der Zweite soll die Frau dann am 31. August nachmittags im Parkhaus des Seidnitz-Centers zum Oralsex gezwungen haben, indem er ihr damit gedroht habe, ihrem Ehemann von der vorangegangenen Bettgeschichte in Heidenau zu petzen.

Erst Anfang Januar rief die Frau bei der Kripo an und beichtete, sie habe die Männer fälschlicherweise belastet. Nun ermittelte die Polizei tatsächlich. Die liebestolle Frau musste sich daher am Freitag wegen falscher Verdächtigung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. „Es tut mir leid“, sagte die Angeklagte, „ich werde das nie wieder machen.“ Sie habe ihrem Ehemann von den Sexgeschichten berichtet und gelogen, sie sei dazu gezwungen worden. Das sei ein Fehler gewesen. Erst nach einem Kirchbesuch sei ihr klar geworden, dass sie gelogen habe. Kurz: Den Sex gab es wirklich, er war sogar einvernehmlich – betrogen wurde jedoch der Ehemann der Angeklagten.

Richter Thomas Hassel nahm der Frau das Geständnis ab. „Sie sind da in etwas hineingeschlittert, weil Sie nicht ehrlich zu Ihrem Mann waren“, sagte er. Den jungen Männern, die von der Angeklagten fälschlicherweise beschuldigt wurden, habe jedoch wegen eines Verbrechensvorwurfs sogar Gefängnis gedroht. Hassel verurteilte die Reinigungskraft schließlich zu einer Geldstrafe von 600 Euro.