Dresden. Spätens in fünf Monaten steht das einstige Vorzeige-Hochhaus am Pirnaischen Platz leer: Bis Ende Februar müssen alle Mieter raus sein und eine neue Bleibe haben, das teilte gerade Doris Oser mit, Referentin von Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain.
Wie es aus dessen Ressort heißt, soll der 14-Geschosser und einstige Stolz der DDR-Baubranche zwangsgeräumt werden. Hintergrund für die kurzfristige Entscheidung der Stadt seien nicht behobene Brandschutzmängel sowie fehlende, gesetzeskonforme Fluchtwege, heißt es.
Blick in das verkommene Hochhaus
Demnach warte die Behörde schon seit einem Jahr darauf, dass die Hausbesitzer die bestehenden Mängel ausbessern, doch sei offenbar nichts passiert, was den verbliebenen 40 Mietparteien ein sicheres Leben in dem Betonklotz gewährleisten würde.
„Die Bauaufsicht hat sich in den letzten Wochen intensiv mit dem Hochhaus befasst. Es gibt eine Reihe brandschutztechnischer Mängel im Gebäude. Es existiert nicht der nach der Sächsischen Bauordnung vorgeschriebene zweite Rettungsweg. Auch der erste Rettungsweg über Flure und Treppenhaus entspricht nicht den der Sächsischen Bauordnung. Dies vor dem Hintergrund, dass es am 25. Mai 2017 ein letztes Mal im Gebäude brannte und wir die letzten furchtbaren Unglücksfälle bei Hochhäusern vor Augen haben“, begründet Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain die Entscheidung der Behörde zur sogenannten „Nutzungsuntersagung“.
Für die Mieter wäre diese Wende gewiss die größte Belastung, müssten sie doch in Kürze adäquaten Wohnraum finden, was bei der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt schwer sein dürfte.
„Es ist uns bewusst, dass dies für die Mieter keine einfache Situation darstellt. Wir haben daher mit dem Sozialamt besprochen, wie wir als Stadt die Mieter unterstützen könnten, sofern der Eigentümer tatsächlich nicht wie geboten aktiv werden würde und wir aus Gründen der Sicherheit zu diesem letzten Mittel greifen müssten. Die Mieter werden wir genau darüber informieren“, so Schmidt-Lamontain.
Und der Hausbesitzer? Der sei nun in der Pflicht, sich um den Verbleib seiner Mieter zu kümmern: „ Zum Schutz der Mieter muss daher eine Nutzungsuntersagung verfügt werden. Die fünfmonatige Frist bis zum Leerstand des Hauses eröffne dem Eigentümer die Chance, sich um seine Mieter zu kümmern und die Umzüge gut koordiniert und geordnet ablaufen zu lassen, sagt der Bürgermeister voller Zuversicht. (szo/stb)