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Zündlerin muss nicht ins Gefängnis

Die Angeklagte, die in einem Asylbewerberheim einen Brand gelegt hatte, saß schon sieben Monate in Untersuchungshaft.

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© privat

Von Jürgen Müller

Dresden/Meißen. Eine 30-jährige Frau aus Meißen, der schwere Brandstiftung vorgeworfen wurde, muss nicht ins Gefängnis. Am Freitag wurde sie zwar am Landgericht Dresden wegen versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wurde jedoch für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht ging von verminderter Schuldfähigkeit und einem minderschweren Fall aus. Offensichtlich handelte die Angeklagte unter dem Einfluss von illegalen Drogen. Sie soll am 2. November vorigen Jahres in einem Haus an der Leipziger Straße in Meißen, das teilweise als Pension und teilweise als Asylbewerberheim genutzt wurde, einen Brand gelegt haben. Der ursprüngliche Vorwurf der schweren Brandstiftung konnte nicht aufrecht erhalten werden, es blieb beim Versuch. Zwar hatte die Frau in einem Trockenraum der Asylunterkunft an zwei Stellen Feuer gelegt, dieses konnte jedoch nicht auf Gebäudeteile übergreifen. Dies lag an der massiven Bauweise und daran, dass Bewohner das Feuer relativ schnell löschen konnten. Ernsthaft verletzt wurde bei der Tat niemand, ein Bewohner wurde mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert, musste jedoch nicht behandelt werden. Der Asylbewerber konnte vom Gericht nicht befragt werden. Er ist unbekannten Aufenthaltes.

An dem Gebäude entstand durch dass Feuer und Ruß ein Sachschaden, den das Gericht auf rund 18 000 bezifferte. Zuvor war von rund 26 000 Euro ausgegangen worden.

Zunächst war ein rechtsextremer, fremdenfeindlicher Hintergrund vermutet worden. Dies bestätigte sich aber im Laufe der Ermittlungen nicht. Das Tatmotiv bleibt unklar, da sich die Angeklagte dazu nicht äußerte. Vermutet wird ein Racheakt, weil sie in jener Nacht des Obdachlosenheimes in Meißen verwiesen wurde. Sie hatte angedroht, dass sie „die Bude anzünden“ werde. Warum sie das dann im Asylbewerberheim tat, ist jedoch unklar. Möglich ist als Motiv auch Verärgerung wegen eines geplatzten Drogengeschäfts. In dem Heim fand die Polizei mehrfach Drogen, auch in der Tatnacht. Sechs Tage nach der Tat wurde die Meißnerin, die damals obdachlos war, ermittelt und festgenommen. Sie saß sieben Monate in Untersuchungshaft. Erst Ende Juni hob das Landgericht Dresden den Haftbefehl auf. Die Frau war polizeibekannt, war zuvor mehrmals im Stadtgebiet durch verschiedene Straftaten und ihr Verhalten, das auf Drogenkonsum schließen ließ, aufgefallen.

Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. Bewährung wäre dann nicht mehr möglich gewesen. Er warf der Angeklagten vor, dass sie keinerlei Rettungsversuche unternahm, weder zu löschen versuchte noch die Feuerwehr rief. Auch die Bewohner hatte sie nicht gewarnt. Zur Tatzeit befanden sich in der Pension und in dem Asylbewerberheim 22 Personen.

Zu Beginn der Verhandlung stand im Raum, ob die Frau wegen einer psychischen Erkrankung oder der Drogenabhängigkeit zur Tatzeit schuldunfähig war. Dann hätte sie für die Tat nicht bestraft werden können, ihr drohte in diesem Fall aber die Einweisung in die Psychiatrie. Das Gericht attestierte der Frau aber nur verminderte Schuldunfähigkeit.

Als Bewährungsauflage muss die Meißnerin ihren Wohnsitz in einem betreuten Wohnen nehmen und jeden Wohnsitzwechsel dem Gericht melden. Außerdem wurde sie beauflagt, 80 gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten. Das Gericht attestierte der Angeklagte in der Untersuchungshaft eine sehr gute Entwicklung. Auch das Geständnis und dass sie nicht vorbestraft ist, rechnete das Gericht der Angeklagten hoch an.