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Zehnjähriges Kind soll Feueralarm ausgelöst haben

Zweimal ereigneten sich die Vorfälle am Görlitzer Bahnhof. Ein solcher Missbrauch ist kein Dummejungenstreich, warnt die Bundespolizei.

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© Uwe Soeder

Görlitz. In den vergangenen Tagen hat im Bahnhof zweimal jemand den Notruf missbraucht und den Brandmelder ausgelöst. Am Montag und am Dienstag fuhren daraufhin Einsatzkräfte von Feuerwehr, Bundespolizei und zum Teil auch Rettungsdienst zum vermeintlichen Brandort. Sie fanden dort kein Feuer vor. Die Einsatzkräfte von Rettungsdienst und Feuerwehr rückten daher unverrichteter Dinge wieder ab. Das teilt die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf mit.

An beiden Abenden bemerkten die Polizisten, dass sich mehrere verdächtige Kinder und Jugendliche zum Zeitpunkt des Auslösens des Brandmelders im Bahnhof aufhielten. Nach derzeitigem Ermittlungsstand richtet sich der Tatverdacht wegen des Missbrauchs von Notrufen in beiden Fällen gegen ein 10-jähriges Kind. Das Kind wurde an einen Erziehungsberechtigten übergeben und die zuständigen Behörden über den Sachverhalt informiert.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass ein solcher Missbrauch von Notrufen kann dazu führen kann, dass Menschen, die tatsächlich Hilfe benötigen, diese erst verspätet erhalten. Das Strafgesetzbuch stellt den absichtlichen oder wissentlichen Missbrauch von Notrufeinrichtungen unter Strafe. „Regelmäßig rücken neben den hauptberuflich tätigen Rettungskräften auch viele freiwillige Helfer aus. Diese unterbrechen ihre Tätigkeiten und verlassen ihre regulären Arbeitsstellen. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen bei Missbrauch deshalb auch schnell zivilrechtliche Folgen. So kann jemand, der bewusst falschen Alarm auslöst, für die entstandenen Kosten zur Verantwortung gezogen werden“, erklärt Ralf Zumbrägel, Pressesprecher der Bundespolizei. (szo)