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Zehn Monate Haft für Kinderschänder

Ein Meißner soll eine 13-Jährige missbraucht haben. Das Gericht wartet vergeblich auf ihn. Verurteilt wird er dennoch.

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© Symbolbild/dpa

Von Jürgen Müller

Meißen. Schon zum zweiten Mal muss sich das Amtsgericht Meißen mit dem 43-jährigen Angeklagten aus Meißen beschäftigen. Dem arbeitslosen Meißner wird vorgeworfen, in seiner Wohnung ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Die erste Verhandlung fand im Juli vorigen Jahres statt. Doch Richterin Ute Wehner brach damals ab, legte fest, dass dem Mann ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird. Nun, sieben Monate später, der zweite Anlauf. Der Pflichtverteidiger ist da, auch das geschädigte Kind und dessen Eltern, die extra aus Kamenz angereist sind. Dem Kind wollte die Richterin eine Aussage ersparen. Das hätte allerdings ein Geständnis des Angeklagten vorausgesetzt. Dieser jedoch ist nicht da. Der Arbeitslose hat dem Gericht einen Krankenschein geschickt.

In der ersten Verhandlung hatte der Angeklagte angegeben, dass er total betrunken war, sich an nichts mehr erinnern könne. Das Kind habe des Öfteren bei ihm und seiner Frau übernachtet. Laut Anklage soll sich der Mann um kurz nach Mitternacht an das Bett des Kindes herangeschlichen und dabei an verschiedenen Körperstellen unsittlichberührt haben. Eine Blutprobe um 3 Uhr ergab bei ihm einen Alkoholwert von 2,21 Promille. Das ist allerdings nicht viel für den alkoholgewöhnten Meißner. Mindestens sieben Flaschen Bier will er damals täglich getrunken haben. Dennoch hatte er bei der ärztlichen Untersuchung eine klare Sprache, einen sicheren Gang, auch die berühmte Finger-Nase-Probe meistert er problemlos.

Nach der Tat hatte das Kind den Polizeinotruf gewählt. Es sei sehr aufgeregt und verängstigt gewesen, so ein Polizist. Die Aussagen des Kindes bei der Polizei sind von bemerkenswerter Konstanz. „Viel hätte sie heute sowieso nicht mehr sagen können. Meine Tochter hat das Geschehen von damals verdrängt“, sagt die Mutter der Geschädigten. Ihr hatte sich die Tochter nach der Tat anvertraut. Die beiden Familien waren bis dahin befreundet. Heute haben sie keinen Kontakt mehr, sagt die Mutter. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger einigen sich, ins Strafbefehlsverfahren überzugehen.

Dabei wird der Angeklagte ohne Verhandlung verurteilt. Möglich sind Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr. Staatsanwalt Dieter Kiecke beantragt wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes eine Haftstrafe von zehn Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll. So entscheidet auch Richterin Ute Wehner. Gegen dieses Urteil kann der Angeklagte nun Einspruch einlegen. Macht er das, wird erneut eine Verhandlung angesetzt. Erscheint er dann wieder nicht, wird das Urteil rechtskräftig.

Für die Mutter der Geschädigten ist das Urteil zweitrangig. „Davon wird das Kind auch nicht glücklicher“, sagt sie. Ihre Tochter leide noch heute unter den psychischen Problemen, sei in sich gekehrt, verstört, ganz anders aus vorher. Bis zu dieser Tat sei sie ein aufgewecktes, lebenfreudiges Mädchen gewesen. Nach ihrem Wissen trinke der Mann, der fünf Kinder hat, immer noch reichlich Alkohol. Im Vorjahr wurde der Meißner übrigens am Amtsgericht Meißen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1 000 Euro verurteilt, Er hatte unter einem Hitlerbild gepostet: „Vermisst seit 1945. Adolf, bitte melde dich, Deutschland braucht dich!“

Auch gegen Flüchtlinge hetzte der Mann. Ein Foto zeigt ein „Überraschungsei“, das als „Sonderedition für Asylanten“ angepriesen wird. Es ist eine Handgranate mit dem Kommentar: „Spannung, Spiel und weg.“