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Wohin mit dem Laub?

Laut den Satzungen der Kommunen sind Blätter auf den Gehwegen zu beseitigen. Sonst droht ein Bußgeld.

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© Dietmar Thomas

Von Sylvia Jentzsch

Döbeln. Die Farbenpracht der Blätter im Herbst ist faszinierend. Doch was ein schöner Anblick ist, kann auf Gehwegen schnell zur gefährlichen Rutschpartie werden. Um das Risiko für Passanten zu minimieren, muss gefegt oder gesaugt werden. Doch wer ist dafür zuständig?

Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht für den öffentlichen Straßenraum bei der Gemeinde oder, je nach Satzung, bei den Grundstückseigentümern. Das betrifft vor allem die Gehwege.

Die Grundstückseigentümer sind dafür zuständig, dass diese verkehrssicher sind. Neben der Räumung von Schnee und Eis fällt darunter auch das Laubfegen. Liegt viel Laub auf den Wegen und besteht Sturzgefahr, weil das Laub durchnässt und besonders rutschig ist, muss unter Umständen auch mehrfach am Tag Laub gefegt werden.

In der Gemeinde Ostrau haben die Anwohner Glück. Da es bisher keine Räum- und Streusatzung gibt, die das Beseitigen des Laubes beinhaltet, sind die Mitarbeiter des Bauhofes dafür zuständig. „Dort, wo es stört und eine Unfallgefahr besteht, wird das Laub geräumt“, sagte Bürgermeister Dirk Schilling (CDU). Unterstützung gibt es vor allem von Vereinen, die zum Beispiel ihre Sportstätten vom Laub befreien. „Alles, was im öffentlichen Raum an biologischem Abfall anfällt, sammeln wir an einem Punkt und schaffen es dann auf die Deponie in Hohenlauft“, so Schilling. „Wir lagern auch das Laub oder den Rasenschnitt der Vereine. Die Lösung hat sich bewährt und es gibt nach meinem Kenntnisstand keine Beschwerden“, so der Ostrauer Bürgermeister.

In der Stadt Waldheim gilt, dass Eigentümer für die Beseitigung des Laubes zuständig sind, das auf Gehwegen vor ihrem Grundstück liegt. „Wir haben vereinzelt schon Hinweise bekommen, dass dieser Pflicht nicht in jedem Fall nachgekommen wird“, sagte Mandy Thümer, Leiterin des Waldheimer Ordnungsamtes. Mit den Zuständigen würde das Gespräch gesucht und auf die Räumpflicht laut Straßenreinigungssatzung aufmerksam gemacht. „In den meisten Fällen wird dann das Laub weggeräumt. Ist das nicht der Fall, fordern wir den Grundstückseigentümer in einem Schreiben auf, seinen Pflichten nachzukommen“, so Thümer. Sollte dann immer noch nicht reagiert werden, würde ein Bußgeld drohen. „Doch dazu ist es noch nicht gekommen.“

Vorbildlösung in Chemnitz

Mandy Thümer findet die Lösung in Chemnitz gut. Der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz bietet für die Entsorgung von Laub gebührenpflichtige 60-Liter-Laubsäcke an – ein Sack kostet einen Euro. Im Zeitraum vom 15. September bis Ende November können die Säcke zugebunden neben der Biotonne zur Entsorgung bereitgestellt werden.

„Wie in verschiedenen anderen Angelegenheiten ist auch das Laubkehren in der Satzung zur Straßenreinigung und in der Polizeiverordnung der Stadt geregelt“, sagte der Döbelner Stadtsprecher Thomas Mettcher. Um die Entsorgung des Laubes müsse sich jeder Grundstückseigentümer selbst kümmern. „Kommen Grundstückseigentümer nicht ihren Pflichten nach, so werden sie schriftlich dazu aufgefordert. Danach kann ein Bußgeld verhängt werden, bei dem es sich in der Mehrzahl der Fälle um einen zweistelligen Betrag handelt“, sagte Mettcher. Auch eine kostenpflichtige Ersatzvornahme durch die Stadt ist im entsprechenden Fall möglich. Die Kosten dafür sind dann meist deutlich höher als das Bußgeld.

Beim Einsatz eines Laubsaugers, die nicht unerheblichen Lärm verursachen, müssen die Ruhezeiten, die in der Polizeiverordnung verankert sind, beachtet werden. Nachtruhe ist von der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Hinzu kommen die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Laut diesem sind lärmende Arbeiten an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Wem es nicht möglich ist, das Laub zu kompostieren, kann es auf einen der Wertstoffhöfe der Region bringen. So zum Beispiel auf die Deponie Hohenlauft bei Roßwein. Sie hat montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und sonnabends von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Hier können Laubsäcke gebührenpflichtig abgegeben werden.

Drei Säcke zu je 80 Litern kosten 2,40 Euro. Für vier bis sechs Säcke sind 4,75 Euro und für einen Kubikmeter Laub 9,50 Euro zu zahlen. Bei wem etwas mehr Laub anfällt, muss 60,69 Euro pro Tonne einplanen. Weitere Wertstoffhöfe in der Region befinden sich in Leisnig und in Waldheim. Das ist dem Ostrauer Gemeinderat Hans-Jürgen Ritschel zu wenig. „Man kann doch nicht von jedem verlangen, sein Laub oder andere Wertstoffe von Schlagwitz bis nach Hohenlauft zu bringen“, sagte er. Ritschel forderte die Gemeindeverwaltung auf, sich für einen weiteren Wertstoffhof in der Region starkzumachen.