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Woher kommen die Pornobilder auf dem Handy?

Ein Großenhainer hat vielsagende Fotos verschickt. Das Gericht will jetzt noch einen Gutachter dazu anhören.

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© dpa/Montage: SZ

Von Thomas Riemer

Riesa/Großenhain. Schwungvoll wirft Roland Pech (*Name geändert) seinen Rucksack über die Stuhllehne, rückt den schwarz-gelben Schal an der Schlaufe liebevoll zurecht. In den Minuten vor seinem Prozess wirkt er gelassen.

Das ändert sich schnell, als die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift verliest. Auf dem Handy von Roland Pech sind vor knapp anderthalb Jahren Fotos gefunden worden. Mindestens fünf Nachrichten sind es, die Aufnahmen von minderjährigen, kaum oder gar nicht bekleideten Mädchen in teils eindeutigen Posen zeigen. Deren geschätztes Alter: zwischen zehn und 14 Jahren. Zweimal, so die bisherigen Erkenntnisse, hat Roland Pech die Bilder per Whatsapp „an einen Kumpel“ weitergeleitet. Der Staatsanwalt fasst die ganze Sache zusammen: Es liegt offenkundig ein Verstoß gemäß Paragraf 184 Strafgesetzbuch vor, der die Verbreitung pornografischer Schriften regelt. Bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe drohen Roland Pech.

Speicherkarte vom Kollegen

Der 38-jährige Großenhainer will jetzt vor Richterin Ingeborg Schäfer am Riesaer Amtsgericht reinen Tisch machen. „Ich sage aus“, erklärt er. Doch mit der inneren Ruhe des ledigen Mannes scheint es erst einmal vorbei zu sein. Die Speicherkarte, auf der die Bilder gefunden wurden, „habe ich von einem Kollegen bekommen. Die Bilder habe ich nicht gekannt und bis auf eins (ein nacktes Mädchen bei einer Massage in einer Wanne – d. R.) nie gesehen“.

Darauf beharrt der Angeklagte auch nach Ansicht des Fotomaterials, räumt aber die Weiterleitung von zwei Aufnahmen ein. Wer ihm die Fotos geschickt habe – keine Ahnung. Grundsätzlich öffne er Handy-Nachrichten nicht, wenn er den Absender nicht kenne. Dass er einem Kumpel zwei der Bilder zugespielt habe, sei „der größte Fehler“ gewesen, für den er sich entschuldigen möchte.

Auf die Schliche waren die Ermittler dem gelernten Maler über einen Chat gekommen, in dem ein Mitglied Fotos mit pornografischem Inhalt – offenbar willkürlich – verschickte. Der Mann flog danach auf, bei Pech erfolgte eine Wohnungsdurchsuchung, bei der laut Richterin Schäfer „vergleichsweise wenig gefunden wurde“. Besagten Chat will der Angeklagte nicht kennen.

Nach Aktenlage ist nicht mehr feststellbar, woher die brisanten Whatsapp-Nachrichten nun tatsächlich stammen. Oder vielleicht doch? Richterin Schäfer räumt schmunzelnd ein, sich zwar bei Paragrafen, nicht aber in telefontechnischen Dingen auszukennen. Deshalb will sie einen Gutachter bestellen, der möglicherweise Licht ins Dunkel bringen kann.

Da der Experte aus München kommt, dürften Mehrkosten zwischen 1 500 und 2 000 Euro anfallen. Die müsste der Angeklagte im Zweifelsfalle zahlen, falls sich herausstellt, dass er nicht die Wahrheit gesagt hat. Ein-Euro-Jobber Pech stimmt zu. Der Gutachter wird bestellt. Er wird wesentlich mitentscheiden, wie hoch die Strafe ausfällt. Das Verfahren wird bis zu einem neuen Termin ausgesetzt. Roland Pech wirkt erleichtert.