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Wildschweine unterschlagen

Zwei Jäger müssen sich wegen Betrugs verantworten. Sie sollen einem Roßweiner Jagdpächter falsche Angaben gemacht haben.

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© André Braun

Döbeln. Am 17. Oktober 2016 fand in einem Jagdgebiet bei Roßwein eine Wildschweinjagd statt. Pächter des Jagdgebietes war ein Roßweiner. Der hatte einem Jäger aus Leisnig die Leitung übertragen. Ausgemacht war, dass der Pächter die Hälfte des Fleisches der erlegten Wildschweine oder drei Euro pro Kilo geschossenes Schwein erhält. Ein junger Jäger schoss zwei Schweine: 89 und 79 Kilo schwer. Der Jagdleiter soll gegenüber dem Pächter jedoch nur 69 und 66 Kilo angegeben haben. Außerdem soll der Jagdleiter einen Keiler von 115 Kilo Gewicht geschossen haben. Den verschwieg er dem Pächter. Ein 65-jähriger Jäger aus Döbeln schoss ein Schwein unbekannten Gewichts – und verlor darüber kein Wort. Dem Pächter entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 217,50 Euro. Wegen der Vorfälle standen der Jagdleiter aus Leisnig und der Jäger aus Döbeln jetzt vorm Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurde ihnen Betrug.

Zum Tatvorwurf befragt, schilderten die Angeklagten, dass der Roßweiner nur kurz bei der Jagd dabei gewesen sei. Beendet wurde diese um 17 Uhr. Zudem sei ausgemacht gewesen: Tiere, die später geschossen werden, dürfen die Jäger einfach so behalten. Dazu zählten der 115-Kilo-Keiler und das Schwein, das der Döbelner schoss. Doch das dementierte der Geschädigte.

Herausgekommen war die Tat durch Zufall. Wochen später unterhielt sich der junge Jäger mit dem Geschädigten darüber. Dabei stellten sie auch fest, dass der Jagdleiter beim Ausfüllen der Wildursprungsscheine, die die Herkunft des Wildes dokumentieren, falsche Angaben gemacht hatte. Auf dem Durchschlag des Scheins, den der Jagdpächter erhielt, stand das niedrigere Gewicht. Auf den Scheinen, die dem Pächter gar nicht gemeldet wurden, waren das Jagddatum und der -ort falsch angegeben. Wegen der falschen Datumsangaben verurteilt Richterin Marion Zöllner den Angeklagten aus Leisnig zu einer Geldstrafe in Höhe von 1 800 Euro. Den Schaden von 217,50 Euro muss er dem Geschädigten ersetzen. Im Fall der unterschiedlichen Gewichtsangaben wird er freigesprochen. Das Verfahren gegen den Döbelner wird eingestellt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (hk)