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Wiedereinstieg ins Arbeitsleben

In diesen Tagen können etwa 50 arbeitslose Männer und Frauen eine über das Jobcenter geförderte Maßnahme beginnen. Davon profitieren auch Vereine.

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© André Braun

Von Verena Toth

Döbeln. In wenigen Tagen hat Marion Sommerfeldt, Leiterin der Döbelner Tafel, wieder mehr helfende Hände zur Verfügung. Neben vielen ehrenamtlichen Unterstützern kann sie dann auch zumindest für einige Monate mit vier angestellten Mitarbeiter rechnen, die über eine Maßnahme des Jobcenters finanziert und gefördert werden. Nicht nur der Verein Netz-Werk Mittweida, der Träger der Tafeln in Döbeln und Mittweida ist, sind auf diese geförderten Arbeitsgelegenheiten angewiesen.

„Wir haben vier Stellen beantragt und auch alle genehmigt bekommen“, freut sich Marion Sommerfeldt. Ab 1. August werden die Mitarbeiter sie täglich fünf Stunden dabei unterstützen, die gespendeten und eingesammelten Nahrungsmittel zu sortieren und für die Ausgabe vorzubereiten. „Ich bin sehr froh, dass wir die Bewilligung für die geförderten Maßnahmen bis zum 28. Februar bekommen haben. Nun können wir mit den Mitarbeitern kontinuierlich bis ins neue Jahr planen und arbeiten“, so die Tafel-Leiterin.

Auch viele Kommunen in der Region hoffen auf positive Bescheide und somit auf Unterstützung bei einigen Aufgaben. Die Stadt Roßwein hat elf Stellen geplant, davon zehn im Bauhof und eine für die Unterstützung im Hausmeisterbereich, teilt Hauptamtsleiter Ronny Kienert mit. Auch der Stadtverwaltung Döbeln wurden laut Pressesprecher Thomas Metcher Arbeitsgelegenheitsstellen für 2018 in Aussicht gestellt.

Die geförderten Arbeitsgelegenheiten richten sich an Kunden des Jobcenters, die seit längerer Zeit ohne Arbeit sind und mit dieser Beschäftigung beim Wiedereinstieg unterstützt werden können. Diese Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits aber auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Solche Arbeitsgelegenheiten dürfen dabei keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder die Einrichtung von Arbeitsplätzen verhindern. Die Teilnehmenden erhalten ihr Arbeitslosengeld II weiter und bekommen dazu eine angemessene Aufwandsentschädigung (zum Beispiel 1,50 Euro pro Arbeitsstunde), die nicht auf die Leistung angerechnet wird.

Das Jobcenter Mittelsachsen hat in diesem Monat wieder damit begonnen, Arbeitsgelegenheiten zu fördern. „Wichtig ist, den individuelle Förderbedarf der Teilnehmenden in den Fokus zu stellen“, erläutert Lutz Döring vom Jobcenter Mittelsachsen. Die Kundenbedarfe im Jobcenter Mittelsachsen seien dazu bereits erhoben worden. „Derzeit sind wir mit den Trägern für entsprechende Absprachen in Kontakt. Durch diese Vorarbeit ist ein schneller und reibungsloser Beginn erster Maßnahmen möglich“, so Döring weiter.

In diesem Monat konnten Arbeitsgelegenheiten für 20 Kunden zur Besetzung vorbereitet werden. Weitere 29 Männer und Frauen solle im August ihre Arbeitsgelegenheit beginnen. Die Einsatzorte sind im gesamten Landkreis Mittelsachsen mit Schwerpunktsetzung in Mittweida und Freiberg verteilt.

Zur weiteren Unterstützung von Kunden beteiligt sich das Jobcenter Mittelsachsen weiterhin an den verfügbaren Sonder- und ESF-Projekten. Dies kommt auch Kommunen, Vereinen und regionaler Wirtschaft zugute. Auch für das neue Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ hat sich das Jobcenter beworben, um zusätzliche Finanzmittel nach Mittelsachsen zu holen, so Lutz Döring.