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Weshalb der Apfelsaft aus dem Verkauf genommen wird

Bei als Mykotoxine bezeichneten Schimmelpilzgiften handelt es sich um natürliche Stoffwechselprodukte einiger Schimmelpilzarten, welche auf Menschen und Tiere toxisch, das heißt giftig wirken. Die Ernährungs-...

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© dpa

Womit ist der zurückgerufene Apfelsaft möglicherweise belastet?

Bei als Mykotoxine bezeichneten Schimmelpilzgiften handelt es sich um natürliche Stoffwechselprodukte einiger Schimmelpilzarten, welche auf Menschen und Tiere toxisch, das heißt giftig wirken.

Wie weit sind Schimmelpilzgifte verbreitet?

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen geht davon aus, dass bis zu 25 Prozent der Weltproduktion von Nahrungsmitteln mit Mykotoxinen belastet sind. Für Lebensmittel haben rund 20 verschiedene Arten Bedeutung. Die Auswirkungen von Vergiftungen mit Mykotoxinen sind der Menschheit schon lange vertraut.

Wie wirkt sich der Verzehr belasteter Lebensmittel aus?

Generell können die Folgen der Toxine akut oder chronisch sein. Ihre Auswirkungen erstrecken sich von Hautschäden bis hin zur Schädigung des Erbgutes oder die Erzeugung von Krebserkrankungen. Das speziell im betroffenen Apfelsaft vermutete Patulin gilt nicht als krebserzeugend. Es wird als Nervengift eingestuft und kann zu Erbrechen und Verdauungsstörungen führen. Zudem soll es leberschädigend sein.

Auf welche Weise gelangt Patulin in Apfelsaft?

In etwa 40 Prozent der braunfaulen Stellen von Äpfeln ist Patulin nachweisbar. Die Konzentration kann bis zu über 80 Milligramm pro Kilogramm erreichen, sodass bereits geringe Mengen verschimmelter Äpfel ausreichen, um eine große Menge Apfelsaft auf Werte bis oder über 50 Mikrogramm pro Kilogramm zu kontaminieren. Dies ist der derzeit von der Europäischen Union für Apfelsaft erlaubte Höchstwert.

Wodurch lässt sich der Patulin-Gehalt auf ungefährliche Werte minimieren?

Entscheidend ist das Aussortieren von angefaulten Äpfeln. Dazu kommen besonders bei der industriellen Verarbeitung weitere technische Verfahren. Die EU strebt eine Reduzierung des Gehalts auf 25 Mikrogramm pro Kilogramm Saft an. (SZ/pa)

Quellen: Verbraucherportal Sachsen, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Eur-Lex-Portal der Europäischen Union