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Wenn die Feuerwehr nicht durchkommt

Auf einer Rundfahrt durch die Stadt werden Engstellen aufgespürt. Der DA ist im Einsatzwagen mitgefahren.

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© Dietmar Thomas

Von Frank Korn

Waldheim. An manchen Straßen, nicht nur in Waldheim, geht es eng zu. So eng, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Müllabfuhr und Winterdienst kaum durchkommen. Manchmal liegt das an den örtlichen Gegebenheiten. Aber oft auch daran, dass der Weg durch haltende beziehungsweise parkende Fahrzeuge unnötig verengt wird.

Doch wie die Lage auch ist, meist versuchen die Fahrer, ihre Fahrzeuge durchzumanövrieren. Bei einer Kontrollfahrt von Ordnungsamt und Feuerwehr Waldheim darf der DA-Redakteur im Einsatzwagen mitfahren. Los geht es am Feuerwehrdepot an der Gebersbacher Straße. Gemeindewehrleiter Daniel Seifert steuert das „Mittlere Löschfahrzeug“ (MLF). Ordnungsamtsleiterin Mandy Thümer, die diese Aktion initiiert hat, sitzt ebenfalls im Wagen.

Zunächst geht es die Hainichener Straße hinauf. Über die Turmstraße soll der Weg zur Schönberger Straße führen. „Normalerweise stehen in der Kehre immer parkende Autos. Das ist wohl der Vorführeffekt“, sagt Daniel Seifert. Um den „Ernstfall“ simulieren zu können, stellt ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes einen Transporter an die besagte Stelle. Es wird richtig eng. „Die Feuerwehrautos brauchen einen gewissen Aktionsradius. Wenn wir rangieren müssen, um durchzukommen, geht wertvolle Zeit verloren“, so Seifert. Noch schwieriger als mit dem MLF sei es für den Fahrer des Hubrettungsfahrzeugs der Waldheimer Feuerwehr. „Das ist um einiges größer.“ Nicht nur die Feuerwehr wird durch parkende Pkw behindert. „Wir bekommen regelmäßig Hinweise von Entsorgungsdiensten und unseren Bauhofmitarbeitern“, sagt Mandy Thümer.

Ein weiterer neuralgischer Punkt ist die Straße, die an Grund- und Förderschule vorbei zur Straße Am Schulberg führt. Oftmals wird auch dort geparkt, obwohl der Weg eigentlich viel zu schmal ist. „Selbst der Hydrant zur Löschwasserentnahme ist oft zugestellt“, sagt Daniel Seifert. Weiter geht es zum Bereich Nordstraße/Lindenplatz. Auch dort muss Daniel Seifert teilweise rangieren, um durchzukommen.

Auf der Weststraße steht ein Pkw im Kreuzungsbereich. Mandy Thümer hinterlässt einen Zettel, mit dem der Besitzer auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht wird. Dieses Schriftstück sollen demnächst auch Feuerwehren und Bauhoffahrzeuge mitführen dürfen, um die Autobesitzer zu sensibilisieren.

Abschließend dreht das Feuerwehrauto in der August-Bebel-Siedlung eine Runde. Hier geht es eng zu. Sobald ein Fahrzeug auf der Straße abgestellt ist, wird es für die Feuerwehr im Ernstfall eng. „Die Hausbesitzer müssen dafür Sorge tragen, dass die Autos auf den Grundstücken abgestellt werden“, sagte Mandy Thümer. Vor einem Haus ist ein Kleinwagen abgestellt. Die Besitzerin ist in der Nähe und wird auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Sie zeigt sich einsichtig und fährt das Auto weg. „Die Einsicht ist schön und gut, aber dennoch geht Zeit verloren“, so Seifert.

Ordnungsamtsleiterin Mandy Thümer verweist auf die Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach ist das Halten an Engstellen unzulässig. Gerichtlich sei die Breite an solchen Engpässen mit 3,05 Metern festgelegt. „Diese Spanne errechnet sich aus der maximalen Breite von zum Beispiel Feuerwehrfahrzeugen von 2,55 Metern sowie einem Freiraum von jeweils 25 Zentimetern auf jeder Seite“, sagte Mandy Thümer. Es sei darauf zu achten, dass diese 3,05 Meter immer frei bleiben. „Wenn die Feuerwehr im Brandfall nicht durchkommt, wird das sogar richtig teuer. Man haftet für entstandene Schäden mit“, so die Ordnungsamtsleiterin. Diese Haftung werde nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, auch die private Haftpflicht greife nicht.

Ein weiterer wichtiger Punkt sei das Parken im Kreuzungsbereich. „Der Wende- und Schwenkradius von Einsatzfahrzeugen ist sehr groß, weshalb die Bereiche an Kreuzungen und Einmündungen freizuhalten sind“, so Mandy Thümer. Das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten ist unzulässig, heißt es in der StVO.