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Weiter ermäßigte Beiträge für Geschwisterkinder

Die Stadt Stolpen wollte ihre Zuschüsse streichen. Jetzt werden die Gebühren allerdings komplett neu verhandelt.

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© Waltraud Grubitzsch/dpa

Von Anja Weber

Stolpen. An den Elternbeiträgen wird in Stolpen erst einmal nicht gerüttelt. Das heißt, die Ermäßigung für Geschwisterkinder bleibt bestehen. Die Stadt Stolpen hatte ihren Zuschuss erst halbiert. 2019 sollte er ganz gestrichen werden. Damit hätten sich zum Beispiel die Gebühren für das zweite Kind im Kindergarten von vorher 80,35 Euro auf 102,79 Euro erhöht. Eltern, die zum Beispiel ein Kind in der Kinderkrippe und zwei im Kindergarten haben, hätten dann rund 326 Euro zahlen müssen statt bisher rund 294 Euro.

Damit hätte Stolpen immer noch ganz hinten in der Gebührenliste gelegen. Denn gleiche Familien zahlen in Neustadt zum Beispiel 361 Euro, in Sebnitz 332 Euro und in Dürrröhrsdorf-Dittersbach gar 382 Euro. Wäre der städtische Zuschuss für die Geschwisterermäßigung gestrichen worden, hätte das der Stadtkasse 35 000 Euro mehr beschert. Eine Entscheidung wurde in der letzten Ratssitzung noch nicht getroffen. Für die CDU-Fraktion ist es keine Option, die Geschwisterermäßigung zu opfern. Man habe das Ganze noch einmal mit den Elternvertretern durchgesprochen und von ihnen gute Vorschläge bekommen, sagt CDU-Fraktionschef Roman Lesch. Die Vorschläge könnten sogar mit eingearbeitet werden. Die Eltern selbst hätten den Gedanken ins Spiel gebracht, alle daran zu beteiligen. Das hieße, die Gebühren für Kinderkrippe, Kindergarten und Hort auf das Maximale anzuheben. Das wären zum Beispiel für die Kinderkrippe etwa drei Euro mehr und für den Kindergarten etwa zwei Euro. Beim Hort würde es gleich bleiben.

FDP-Fraktionschef Hans-Jürgen Friedrich appellierte daran, die richtige Entscheidung zu treffen. „Wir sind in Stolpen nicht in der Lage, das Geld mit vollen Händen auszugeben. Wir müssen das Thema ganzheitlich betrachten“, sagt er. Und Klaus Geißler (FDP) erinnerte daran, dass die Stadt bereits viel in der Kinderbetreuung leiste. Man dürfe aber auch anderes nicht vergessen. Er führte den behindertengerechten Zugang im Rathaus Stolpen an, welcher schon lange geplant, mangels Geld aber nicht umgesetzt werden kann. Die Stadt Stolpen zahlt für die Kinderbetreuung jährlich einen Zuschuss in Höhe von 886 000 Euro, pro Kind sind das an die 2 134 Euro. Dazu komme, dass das Land trotz steigender Kita-Kosten die Zuschüsse nicht in gleicher Form erhöhe.

Man fühle sich von der Politik alleingelassen, sagt Bürgermeister Uwe Steglich (FDP). Er nahm den Beschluss zurück und will nun neu verhandeln. An der Situation der schlechten Finanzausstattung im ländlichen Raum ändere das aber nichts. „Die Landesregierung muss endlich festlegen, wie man mit dem ländlichen Raum umgeht“, sagt Steglich. Als Stadt wolle man die Beiträge weder erhöhen noch Ermäßigungen streichen. Man werde dazu gezwungen. All das werde er in seinem Brief an Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) mit bewerten. Der Stadtrat wird sich nun in einer seiner nächsten Sitzungen erneut mit dem Thema beschäftigen und Festlegungen für das kommende Jahr treffen.