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Was bekommen Asylbewerber?

In einer neuen Serie beantwortet die SZ ab sofort wöchentlich Leserfragen zum Thema Asyl. Heute im Blickpunkt: das Geld.

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© dpa

„Die bekommen ja mehr Geld als Leute, die jahrelang in Deutschland Steuern gezahlt haben und nun Hartz IV erhalten.“ So lautet ein gängiges Vorurteil über die staatliche finanzielle Unterstützung für Asylbewerber, dem sich unter anderem die Mitarbeiter des Landratsamts in diversen Bürgerversammlungen gegenübersahen.

Das Gegenteil ist der Fall. Für Asylbewerber liegen die monatlichen Regelsätze unter dem Niveau des Arbeitslosengelds II. Dessen Satz für eine erwachsene alleinstehende oder -erziehende Person beträgt seit Jahresbeginn 399 Euro. Ebenfalls seit dem 1. Januar gelten neue Sätze für Asylbewerber. Ihnen stehen derzeit 370 Euro zu. Bis Ende 2014 waren es 362 Euro. Und ab dem 1. März 2015 werden es durch eine Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes lediglich noch 352 Euro monatlich sein.

So weit die Theorie. „In der Praxis bedeutet das jedoch, dass je nach Unterbringungssituation gewisse Anteile des Regelsatzes abgezogen werden müssen“, erklärt Franziska Snelinski vom Landratsamt Bautzen. Daher erhalte der Großteil der in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebrachten Leistungsempfänger tatsächlich weniger. Statt des Höchstsatzes von 370 Euro gebe es zum Beispiel nur 336,45 Euro. Schließlich stehen in den Asylheimen Strom, Wasser und Heizung zur Verfügung, erläutert Franziska Snelinski. Für diese Kosten werde von vornherein ein Anteil vom Regelsatz abgezogen. Den geringsten Unterstützungsbetrag erhalten Kinder bis zu ihrem sechsten Geburtstag: Kinder von Asylbewerbern bekommen 220 Euro oder, wenn sie in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen, 212,21 Euro. Zum Vergleich: Hartz-IV-Empfänger erhalten pro Kind 234 Euro im Monat.

Die an Asylbewerber ausgezahlte Summe setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Etwa 40 Prozent sind Taschengeld zum Beispiel für Fahrt- und Handykosten. Gut 60 Prozent sind sogenannte „Grundleistungen zur Sicherung des physischen Existenzminimums“. Im Klartext: Dinge, die zum Überleben notwendig sind, beispielsweise Nahrung und Kleidung. Bis vor Kurzem galt hier, dass Asylbewerber vor allem Sachleistungen erhalten. Mittlerweile ist dies nur noch in den Erstaufnahmeeinrichtungen so. Sonst beziehen die Asylsuchenden ihre Leistungen in der Regel komplett als Bargeld. „Ein im Sinne des Grundgesetzes menschenwürdiges Existenzminimum gilt nicht nur für Deutsche, sondern auch für Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten“, erklärt Friedrich Schilling, Präsident des Sozialgerichts Dresden.