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Was bedeutet das Aufenthaltsverbot?

Ein junger Libyer darf Bautzen nicht mehr betreten. In der Stadt ist das ein bislang einmaliger Vorgang.

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© xcitepress

Von Sebastian Kositz

Nach den neuerlichen Vorfällen um den selbst ernannten King Abode in Bautzen hat die Stadt am Freitag eine klare Entscheidung getroffen. Zunächst für drei Monate darf der Afrikaner die Stadt nicht mehr betreten. In Bautzen ist das ein bisher einmaliger Vorgang. Die SZ erklärt, was das Aufenthaltsverbot konkret bedeutet.

Was steckt hinter dem Aufenthaltsverbot?

Anlass für die Entscheidung waren die neuerlichen Vorfälle mit dem jungen Afrikaner. Er war bei den jüngsten Auseinandersetzungen auf dem Kornmarkt beteiligt, soll laut Augenzeugen massiv provoziert haben. Das Landratsamt hatte ihn wenige Tage später aus Bautzen in eine andere Unterkunft verlegt. Kurz darauf war der Libyer aber wieder in der Stadt und drohte, sich auf dem Dach des Heims an der Flinzstraße umzubringen. Stadt und Kreis verweisen auf eine Vielzahl laufender Ermittlungsverfahren auch aus den Vorjahren. Bautzens OB Alexander Ahrens sorgt sich ums friedliche Miteinander. Die Entscheidung traf die Stadt in Absprache mit der Polizei. Mit dem Aufenthaltsverbot sollen neue Zwischenfälle verhindert werden.

Wie lange darf der Asylsuchende die Stadt jetzt nicht mehr betreten?

Das Aufenthaltsverbot gilt seit vergangenem Freitag und zunächst für drei Monate. Länger kann das Verbot laut Polizeigesetz zunächst nicht ausgesprochen werden. Eine Ausdehnung ist zwar denkbar. Aber: „Wir gehen nicht davon aus, dass eine Verlängerung möglich ist, ohne, dass neue Umstände zu den bisherigen hinzukommen“, sagt Matthias Almert, zuständig im Rathaus für Allgemeine Ordnung. Das müsse jedoch noch genauer geprüft werden.

Was passiert, wenn der junge Libyer gegen das Verbot verstößt?

Die Einhaltung des Verbots wird nicht systematisch überwacht. Wird der junge Libyer in Bautzen jedoch angetroffen, können ihn Polizisten im Rahmen der Gefahrenabwehr aber sofort in Gewahrsam nehmen und wieder aus dem Stadtgebiet bringen. Möglich ist außerdem, dass ihm die Verwaltung bei Verstößen eine Geldstrafe aufbrummt. Kann er das Geld nicht zahlen, droht sogar eine Zwangshaft.

Warum wird der junge Libyer nicht abgeschoben?

Vorwürfe hin oder her – im Moment ist eine Abschiebung des Afrikaners schlichtweg nicht möglich. Zwar war der Asylantrag des Ende 2014 nach Deutschland gekommenen Mannes bereits einmal abgelehnt worden. Doch der Libyer hat gegen diese Entscheidung Klage eingereicht. Bevor darüber nicht entschieden ist, kann der 21-Jährige laut sächsischen Innenministerium auch nicht abgeschoben – oder zumindest in Abschiebehaft genommen werden.

Drohen aktuell gegen weitere Beteiligte Aufenthaltsverbote?

Nach Worten von Matthias Almert bereitet die Stadtverwaltung derzeit keine weiteren Verbote vor. Das Polizeirevier habe die Entwicklung aber im Blick – und werde bei weiterem Handlungsbedarf auf die Stadtverwaltung zukommen. Matthias Almert betont, dass zu einer solchen drastischen Maßnahme nur bei einer gewissen Beharrlichkeit und Intensität der Handlungen gegriffen werde.

Wie geht es mit der sozialen Betreuung des 21-Jährigen weiter?

In Bautzen hatte der Libyer trotz aller Probleme auch ein festes Umfeld. Sozialarbeiter vom Steinhaus hatten sich um ihn gekümmert. Dazu zählte auch seine Teilnahme am Theaterprojekt. Das Stück „Romeo und Julia auf der Platte“, in dem er eine Hauptrolle spielt, sollte im September uraufgeführt werden. Wie es weitergeht, ist ungewiss. „Wir müssen klären, ob und wie für die Proben und Aufführungen Ausnahmen des Verbots möglich sind“, sagt Steinhaus-Chef Torsten Wiegel. Um die Betreuung des 21-Jährigen in der neuen Einrichtung werden sich andere Sozialarbeiter kümmern. Zwar sei es aus Sicht von Torsten Wiegel richtig, den Afrikaner erst einmal aus der Konfliktsituation herauszunehmen. Erledigt sei das Problem damit aber nicht: „Wir müssen uns um eine Perspektive kümmern“, mahnt Torsten Wiegel.