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Wanderer provoziert die Nationalparkverwaltung

Buchautor Axel Mothes will in der Kernzone des Nationalparks auf ein Kulturgut aufmerksam machen und es illegal betreten. Ihm droht eine hohe Strafe.

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© Marko Förster

Von Gunnar Klehm

Bad Schandau. Dass er eine Ordnungswidrigkeit begeht, ist Axel Mothes bekannt. Er will am Sonnabend, dem 13. Mai, die alten Kehren hinauf zum Kleinen Winterberg laufen. Das hat er freimütig auf der Homepage seines Stiegenbuchverlags verkündet. Das Problem: Die Kehren befinden sich in der Kernzone des Nationalparks Sächsische Schweiz und dürfen nicht mehr begangen werden. Er will das trotzdem tun, um „einfach auf die Problematik aufmerksam zu machen und zum Disput anzuregen“, schreibt er auf seiner Internetseite.

Die Landesdirektion verhängte jetzt eine hohe Geldbuße. Der Empfänger will das nicht hinnehmen.
Die Landesdirektion verhängte jetzt eine hohe Geldbuße. Der Empfänger will das nicht hinnehmen. © Screenshot www.stiegenbuchverlag.de

Für Axel Mothes ist der Weg, der teilweise mit Trockenmauern gestützt wird, ein Kulturgut, das es zu erhalten gilt. Er wirft der Nationalparkverwaltung vor, sich ihrer Verantwortung um den Erhalt der Kulturelemente zu entziehen. Das weist deren Leiter, Dietrich Butter, zurück. Die Behörde sorge sich sehr wohl auch um Wege, Stützmauern, Brücken und Stiegen. Jährlich werde eine halbe Million Euro dafür ausgegeben, erklärt Dietrich Butter. Beispielsweise wurde ein Weg im Nassen Grund im Kirnitzschtal ertüchtigt, damit er als Hochwassernotweg genutzt werden kann. Auch der Jagdpavillon auf dem Kleinen Winterberg werde erhalten. Wer ihn sehen möchte, kann den Oberen Fremdenweg laufen, der seit 2015 wieder hergerichtet und markiert wurde.

Wer wie Axel Mothes aber auf den Kehren wandern möchte, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das weiß Mothes, denn er hat für eine Aktion auf dem Weg ein saftiges Bußgeld erhalten. Am 16. November 2015 hatte er kleine Pflanzen auf dem Weg herausgerissen und Totholz entfernt. Die Landesdirektion Sachsen brummte ihm dafür die Summe von 450 Euro auf, zuzüglich Bearbeitungsgebühren. Das Verfahren ist noch immer nicht abgeschlossen. Nach eigenen Angaben hat der in Halle wohnende Axel Mothes Widerspruch eingelegt.

Die Nationalparkverwaltung will die Kehren zuwachsen lassen, weil sie durch den ältesten Buchenwald im Nationalpark führen. Um diesen Wert nicht zu gefährden, wird der Weg nicht mehr ausgeschildert und darf somit in der Kernzone nicht mehr betreten werden. Junges Grün macht sich breit, der Weg verwildert. In seiner Ankündigung erklärt Axel Mothes, dass es eine private Wanderung und keine Veranstaltung oder Demo sei. Die wäre vermutlich auch nicht genehmigt worden. „Jeder ist rechtlich für sich selbst verantwortlich“, schreibt er. Andererseits lädt er aber auch Leute, „die Interesse und Zeit haben“, ein, mitzugehen. Oben angekommen, könnte man sich am Pavillon zu einem Picknick treffen, schlägt er vor.

Das Begehen der Kehren dürfte vermutlich bei den Ordnungsbehörden auf „Interesse“ stoßen. „Wir werden uns darauf vorbereiten“, erklärte Nationalparkleiter Dietrich Butter auf SZ-Nachfrage. Anders als etwa im Harz oder im Bayerischen Wald ist die Nationalparkverwaltung in Sachsen keine Vollzugsbehörde. Die Ranger haben hier weniger Befugnisse. Für die Verhinderung oder Ahndung von möglichen Ordnungswidrigkeiten sind in Sachsen die Landesdirektion und selbstverständlich auch die Polizei zuständig. Die Landesdirektion hat für begangene Ordnungswidrigkeiten in der Nationalparkregion schon höhere Geldbußen als 450 Euro verfügt. Laut Naturschutzgesetz können vorsätzlich begangene Verstöße mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.