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Vorsätzliche Alkoholfahrt

Verkehrsexperten analysieren den tragischen Unfall, bei dem am Montag ein Rollerfahrer starb. Alkoholfahrer David K. war der Polizei bereits bekannt.

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© René Meinig

Von Juliane Richter und Christoph Springer

Dresden. Alkoholfahrer David K. kann nicht mit mildernden Umständen rechnen. „Wenn ein Betrunkener sein Auto findet, einsteigt und den richtigen Knopf drückt, dann ist die Schuldfähigkeit nicht eingeschränkt“, ist der Dresdner Verkehrsrechtsexperte Claus Kobold überzeugt. Das Gericht werde dem 31-jährigen Dresdner deshalb eine Gefährdung des Straßenverkehrs zur Last legen, sagt Kobold.

Unfallverursacher David K. (r.) sitzt in U-Haft.
Unfallverursacher David K. (r.) sitzt in U-Haft. © Tino Plunert
Die Unfallfahrzeuge am Sonntagabend.
Die Unfallfahrzeuge am Sonntagabend. © xcitepress/ce

Doch David K. war nicht nur betrunken. Er muss sich vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Denn seine Alkoholfahrt am Sonntagabend hat einen 45-jährigen Dresdner das Leben gekostet. Dieser war mit seinem Motorroller auf dem Weg zur Arbeit, einer Speditionsfirma in Lockwitz, als David K. ihn am Zelleschen Weg von hinten mit seinem Phaeton gerammt hat.

Der 31-jährige K. hat nicht angehalten und sich nicht um den lebensgefährlich verletzten Rollerfahrer gekümmert. Stattdessen ist er noch einen Kilometer weiter gefahren, den Roller in der Frontpartie seines Phaeton verkeilt. Erst als Auto und Roller zu brennen beginnen, hält er an. „Er hat nicht reagiert, wie wir es eigentlich erwarten“, sagt Anwalt Kobold zur Unfallflucht des betrunkenen Autofahrers. „Das ist schon eine Steigerung, die deutlich abweicht von normalen Unfällen.“

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden Lorenz Haase erklärt, das sei eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt gewesen. „Es ist aber schwierig, daraus zu schließen, dass er billigend in Kauf genommen hat, jemanden zu verletzen“. Damit grenzt Haase den Fall zu jenem illegalen Autorennen im Februar 2016 in Berlin ab, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer ums Leben kam. Die zwei Raser wurden dafür vom Landgericht Berlin wegen Mordes verurteilt.

In Dresden gab es vergangenes Jahr 213 Verkehrsunfälle mit verletzten Personen, bei denen sich mindestens ein Beteiligter unerlaubt entfernt hat. Der am jetzigen, folgenreichen Fall von Fahrerflucht beteiligte David K. war der hiesigen Polizei bereits wegen mehrerer Verkehrsdelikte bekannt. Nach SZ-Informationen wurde er auch wegen einer Alkoholfahrt verurteilt.

„In der Gastronomie trinkt jeder mal ein Bier oder einen Wein“

Der Atemalkoholtest am Sonntag hat 1,5 Promille ergeben. Die Ergebnisse des Bluttests stehen noch aus. Hinweise darauf, dass weitere Drogen im Spiel waren, gibt es laut Polizei nicht. David K. war seit mehreren Jahren in der Gastronomie tätig. Zuletzt hat er in Freital mit einem weiteren Gesellschafter ein Unternehmen geführt, welches sich europaweit auf die Vermittlung von Mietköchen und Servicepersonal konzentriert. Dazu zählen Einsätze auf dem Dresdner Stadtfest, auf dem Nürburgring oder bei der Formel 1 in Monaco. Aus der Firma soll der 31-Jährige kürzlich auf eigenen Wunsch ausgeschieden sein. Sein Ex-Geschäftspartner will sich nicht äußern.

Aus dem Bekanntenkreis heißt es, dass David K. sich durchaus für Autos begeistert hat, mehrere parallel besaß und diese häufiger wechselte. Ein Foto seines Facebookprofils zeigt vergangenen September ein Opel-Cabrio mit beinahe identischem Kennzeichen wie sein Unfall-Phaeton. K. sei regelmäßig mit dem Auto gefahren. Von dem Führerscheinentzug oder von Alkoholfahrten wollen Bekannte nichts gewusst haben. „In der Gastronomie trinkt jeder mal ein Bier oder einen Wein“, heißt es. In Schutz nehmen will ihn damit aber niemand. Alle seien schockiert.

David K. sitzt seit Montagmittag in Untersuchungshaft. Zum Unfall soll er bisher kaum Angaben gemacht haben. Noch in der Nacht waren die Spezialisten des Verkehrsunfalldienstes sowie ein Gutachter an der Unfallstelle. Durch das Ausmessen von Brems- und Schleifspuren können sie ermitteln, wie der Unfall genau abgelaufen ist.

Ob noch eine zusätzliche Unfallrekonstruktion vor Ort notwendig ist, steht laut Staatsanwaltschaft noch nicht fest. „Das kommt eventuell in Betracht, um zu klären, wie viel er bei den dortigen Lichtverhältnissen gesehen haben kann“, sagt Sprecher Lorenz Haase. Der 45-jährige Rollerfahrer soll eine neongelbe Warnweste getragen haben. Um weitere Hinweise auf den Tathergang zu erhalten, wird dessen Leichnam in den kommenden Tagen obduziert. Sein tragischer Tod hat nicht nur seinen Arbeitgeber bewegt, der sich in sozialen Medien äußert. An der Unfallstelle zeugen Blumen und Kerzen von Mitgefühl und Trauer.