Merken

Vier Jahre Haft für Messer-Angriff

Ein 27-Jähriger hat die Karriere von zwei Bundeswehrsoldaten ruiniert. Der Türsteher aus dem Irak bestreitet die Vorwürfe.

Teilen
Folgen
© Fabian Schröder

Von Alexander Schneider

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde ein 27-jähriger Angeklagter am Amtsgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Es ist die Höchststrafe, die ein Schöffengericht verhängen kann. Evan H., ein 27-jähriger Iraker, der zuletzt als Wachmann in einer Dresdner Asylbewerberunterkunft gearbeitet hatte, sitzt seit Mitte März in Haft. Bereits einen Monat zuvor war er bei einer Auseinandersetzung bei einer Studentenfete im Kiezklub beteiligt und hatte dort einem 20-jährigen Soldaten mit einem Messer zweimal in den Bauch gestochen. Eric L., der junge Fahnenjunker aus Südbrandenburg, der in dem Klub mit einem gleichaltrigen Kollegen gefeiert hatte, wurde lebensbedrohlich verletzt. Er musste mehrfach operiert werden und war zehn Tage in der Klinik. L. und sein Kamerad erlitten darüber hinaus eine posttraumatische Belastungsstörung. Beide sind noch immer nicht dienstfähig. Während L. ein Jahr in seiner Laufbahn verloren hat, weil er Prüfungen verpasste, wird sein Kamerad wohl seinen Beruf aufgeben. „Er hat nicht verkraftet, was mir passiert ist“, sagte L. am Freitag am Rande des Prozesses.

Der Angeklagte und zwei weitere Iraker hatten in der Disko offenbar Streit mit Albanern gesucht. L.s Kamerad wurde unvermittelt von einem der drei Iraker geohrfeigt. Als sich Eric L. nun dazwischen stellte, um seinen Kumpel zu helfen, habe ihn der Angeklagte weggestoßen. Dass Evan H. dabei zweimal zugestochen hatte, hatte L. zunächst nicht mitbekommen. Im Anschluss, als die drei Iraker im Alter von 18, 19 und 27 Jahren beim Gehen in dem Klub randalierten, kam es zu erheblichen Beschädigungen und einer Massenschlägerei am Ausgang in der Louisenstraße.

Der Wachmann ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Zur Tatzeit war er erheblich vorbestraft. Seine Verteidigerin Carolin Kager hatte Freispruch gefordert. Der Angeklagte behauptete, nicht er, sondern ein inzwischen untergetauchter Komplize habe zugestochen. Der Vorsitzende Richter Arnd Fiedler sagte, es gebe keinen vernünftigen Zweifel daran, dass H. der Täter war.